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EU-Sanktionen gegen syrische Bank nichtig

EU-Sanktionen gegen syrische Bank  nichtig

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Ein EU-Verbot von Geschäften mit der Syria International Islamic Bank (SIIB) ist nichtig. Das EU-Gericht erklärte am Mittwoch in Luxemburg einen Beschluss des EU-Ministerrats vom Juni 2012 für ungültig.

Die Europäischen Richter erklärten, die Tatsache, dass zwei Kunden dieser Bank auch Konten bei zwei ebenfalls auf der EU-Sanktionsliste stehenden syrischen Banken hätten, reiche als Begründung für die Aufnahme der Syria International Islamic Bank in die EU-Sanktionsliste nicht aus, heißt es im Urteil des EuGH, der am Mittwoch bekannt wurde.

Der EU-Ministerrat hatte argumentiert, die SIIB habe verdeckt Finanzierungen in Höhe von nahezu 150 Millionen US-Dollar für zwei Kunden getätigt. Mit diesen Transaktionen habe sie die Umgehung von Sanktionen ermöglicht, weil diese Kunden Konten bei der Commercial Bank of Syria (CBS) und der Syrian Lebanese Commercial Bank (SLCB) gehabt hätten.

CBS und SLCB befinden sich im Eigentum des syrischen Staates und unterliegen deshalb den EU-Sanktionen gegen das Regime von Staatschef Baschar al-Assad.
Das EU-Gericht entschied, der Ministerrat habe nicht bewiesen, dass die Kunden der SIIB an der Unterdrückung der Bevölkerung beteiligt gewesen seien. Die Tatsache, dass die Kunden auch Konten bei CBS und SLCB hätten, reiche nicht aus, um auch die SIIB auf die Sanktionsliste zu setzen.