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Ein Verstoß gegen EU-Recht

Ein Verstoß gegen EU-Recht

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Nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof ist die Speicherung von Vorratsdaten mit der EU-Charta der Grundrechte nicht vereinbar. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Die vorgeschriebene anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte. Das geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten hervor.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden vor allem Telefon-Verbindungsdaten von Privatpersonen ohne begründeten Anlaß, sozusagen präventiv, gespeichert. Nutzer dieser Daten können anhand dieser Daten das soziale Umfeld einer Person erstellen.

In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Gegen die EU-Grundrechtscharta

Nach Ansicht des Generalanwalts widerspricht die EU-Richtlinie von 2006 als Ganzes der Charta, so etwa dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Zudem sei die vorgesehene Speicherung der Daten, die bis zu zwei Jahre dauern soll, unverhältnismäßig lange. Nach Ansicht des Gutachters könnte diese auf unter ein Jahr begrenzt werden.

Der Gutachter empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist auch in Luxemburg seit 2006 in Kraft. 2010 stimmte das Parlament auch die Vorratsdatenspeicherung von Inter- und email-Verbindungsdaten. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten ist streng geregelt und soll nur bei der Aufklärung schwerer Straftaten möglich sein.