Eine Neuerung ist dieses Mittel des alternativen Strafvollzugs nicht. Bereits 2007 begann das Pilotprojekt „elektronische Überwachung“ in Luxemburg. Ein erstes Gesetzesprojekt, in dem das allgemein als „elektronische Fußfessel“ genannte Instrument erstmals erwähnt wird, wurde fünf Jahre später vorgelegt, da das Experiment allgemein positive Ergebnisse gezeigt hatte. Es sollte jedoch noch weitere vier Jahre dauern, bis dem Ministerrat nun eine überarbeitete Version vorliegt. Den Entwurf über die Reform des Strafvollzugs will die Regierung anlässlich ihrer Sitzung am Freitag verabschieden.
Das Band ist mit einem Sender ausgestattet, der in ständigem Kontakt mit einer Basisstation steht. Nur zu fest definierten Zeiten kann dieses Signal unterbrochen werden, etwa wenn der Träger zur Arbeit geht. Für die restliche Zeit muss er sich zuhause aufhalten. Wird der Kontakt in dieser Zeitspanne unterbrochen, wird Alarm ausgelöst. Rund 30 Personen tragen derlei Fußfessel. Die elektronische Überwachung über GPS-Signal wird derzeit noch nicht angewandt. Das neue Gesetz wird jedoch auch diese erlauben.
Die elektronische Fußfessel gilt als Mittel zur Förderung der Resozialisierung. In das Programm kommen Personen, die zu einer Haftstrafe von wenigen Monaten verurteilt wurden oder den Großteil ihre Strafe bereits abgesetzt haben, demnach in wenigen Monaten wieder auf freiem Fuß sein werden. Ihnen soll diese Fessel die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtern. Die Beteiligung am Programm ist freiwillig.
Das Thema elektronische Fernüberwachung befasste am Dienstag auch die französischen Medien. Einer der beiden Attentäter in der Kirche von Saint-Etienne-du-Rouvray trug eine elektronische Fessel. Der Mann hatte vor seiner Verhaftung versucht, nach Syrien zu gelangen.
Zu Demaart
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