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Die Reform kommt

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LUXEMBURG - Am Donnerstag nahmen die Parlamentarier der Mehrheit den Gesetzentwurf zur Reform der Studienbeihilfen an. Ob damit das Kapitel abgeschlossen ist, ist aber fraglich.

32 Parlamentarier stimmten am Donnerstag für die Reform der Studienbeihilfen. 28 Abgeordnete stimmten dagegen.

Die Regierung musste ihren Gesetzentwurf über die Studienbeihilfen nach massiven Studentenprotesten überarbeiten. Die Änderungen sind jedoch umstritten. Während einige Studentenorganisationen mit ihnen leben können, gehen sie anderen nicht weit genug.

Der Parlamentsausschuss Hochschule nahm nichtsdestotrotz am 3. Juli den Bericht über die Reform der Studienbeihilfe an und machte den Weg frei für die Abstimmung im Parlament. Das Aktionskomitee 6670 aber gibt den Kampf nicht auf und hat am Donnerstag vor dem Parlament verschiedenen Abgeordneten Windeln überreicht, mit der Warnung «Aufpassen, dass diese Refom nicht in die Hose geht».

Steine des Anstoßes

Im Parlament verteidigten aber erwartungsgemäß die drei Gambia-Koalitionäre (DP, LSAP und déi gréng) die Reform. Die adr und die CSV und Déi Lénk kritisierten den Gesetzentwurf. Die CSV bedauert unter anderem, dass ihre Vorschläge im parlamentarischen Ausschuss «en bloc» nicht akzeptiert wurden. Die Vertreter der Regierungsvertreter verteidigte ihre Entscheidung indem sie erklärten, die Abänderungsvorschläge seien zu spät eingereicht worden. Die Oppositionsvertreter bezeichneten das neue System als «ungerecht» und «unausgereift». Es ginge in erster Linie darum, Geld zu sparen.

Die Redner der Gambia-Koalition führten die «soziale Selektivität» ins Feld um den Gesetzentwurf zu verteidigen. Nur bei der Auslegung dieses Begriffes gibt es erhebliche Unterschiede. Auch beim Leistungsprinzip und der Eigenständigkeit der Studenten gehen die Meinungen der Majorität und der größten Oppositionspartei weit auseinander. Die Vertreter der Gambia-Koalition bezichtigen die CSV einer gescheiterten Politik, die sie jetzt geradebiegen müsse.

Soziale Kriterien

Die neue Regelung der Studienhilfen sieht vor, dass unter anderem der familiären Situation des Studenten Rechnung getragen werden soll, indem pro Student im Haushalt eine Zusatzbörse von 500 Euro im Jahr bewilligt wird. Auch die Anzahl der Kinder im Haushalt des Antragstellers wird bei der Berechnung der Börse berücksichtigt. Studenten, die nicht in ihrem Herkunftsland studieren erhalten eine Mobilitätsbörse. Nicht geändert wird jedoch die Höhe der Basisbörse von 2000 Euro/Jahr.

Das Gesetzprojekt führt eine sogenannte soziale Börse ein, für Studenten aus einkommensschwächeren Haushalten. Der Maximalbetrag dieser Hilfe wird von ursprünglich 2.500 auf 3.000 Euro angehoben. Der Mindestverdienst der nötig ist ehe die staatliche Hilfe gekürzt wird wird auf einen ganzen Mindestlohn festgelegt.

Studienbeihilfe wird höher

Durch die Anpassungen sei die höchstmögliche Studienbeihilfe (Börse plus zinsbilliges Darlehen) von 17.700 auf 18.700 Euro/Jahr angehoben worden, wurde am Donnerstag im Parlament betont. Es bestehe auch die Möglichkeit, die Differenz zwischen der erhaltenen Börse und dem ganzen Börsen-Betrag als Darlehen zu nehmen.

Laut Regierung werden die Studienbörsen den Staat 120 Millionen Euro kosten. Das aktuelle System kostet 177,5 Millionen Euro jährlich. Die zinsgünstige Darlehen werden auf 162,5 Millionen Euro beziffert.