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Der Vorschlag der Regierung

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Die Regierung will das Studienbeihilfe-Gesetz umändern: Jugendliche, die im Ausland ihren Studien nachgehen sollen eine Basishilfe erhalten. Dazu kommen dann eine "Mobilitätshilfe" und eine soziale Beihilfe.

Am 29 Januar traf sich eine Delegation des LCGB mit Hochschulminister Claude Meisch, um über das Studienbeihilfegesetz zu reden. Dabei unterbreitete die Regierung der Gewerkschaft einen Vorschlag, wie das neue Gesetz aussehen könnte.

Das neue Modell soll wettbewerbsfähig und sozial gerecht sein, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Es soll des Weiteren die Selbstständigkeit der Studenten wahren. Hochschulminister Claude Meisch und Staatssekretär André Bauler zufolge soll das Finanzbeihilfesystem in drei Schritten eingeführt werden. Zuerst wird eine feste Basishilfe an alle Studenten gezahlt. Dann ist eine Mobilitätshilfe vorgesehen, deren Auszahlung auf zwei Kriterien beruht: Der Student muss im Ausland studieren und er muss dort Miete zahlen. Schließlich ist im Gesetz eine soziale Beihilfe, je nach dem Einkommen der Eltern, vorgesehen.

Es wurde betont, dass die Studierenden weiterhin Zugang zu einem Studentendarlehen mit billigerem Zinssatz haben.

«Mehr soziale Gerechtigkeit bitte»

Der LCGB ist mit den großen Zügen der Reform einverstanden, besteht aber darauf, dass die Gesamthöhe der Studienbeihilfen beibehalten wird. Die Gewerkschaft fordert die Annullierung der Bedingung an die Eltern des Studenten, fünf Jahre ununterbrochen in Luxemburg beschäftigt gewesen zu sein, um in den Genuss der Hilfe zu kommen. Ein Dorn im Auge des LCGB ist auch der Ausschluss der Empfänger einer Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenrente oder von Arbeitnehmern, die sich in einer Umschulung befinden. Auch Patchworkfamilien sollten in den Genuss der Finanzhilfen kommen, so der LCGB.

Beide Regierungsmitglieder haben erklärt, dass man die Zugangsbedingungen «lockern» werde. Was das Statut der Pendler betrifft, so seien Diskussionen im Gange, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen.

Was die Fälle derjenigen Personen, die keine Studienbeihilfe für die Jahre 2010 bis 2013 beantragt oder kein Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt haben, anbelangt, haben der Minister und der Staatssekretär sich dazu bereit erklärt, eine Arbeitsgruppe mit den Rechtsanwälten der Gewerkschaften und der Regierung zu bilden, welche die einzelnen Fälle untersucht.