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Budgetären „Shutdown“ verhindern

Budgetären „Shutdown“ verhindern
(Tageblatt/Isabella Finzi)

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Am Dienstag ab 14.30 Uhr kommt das neue Parlament zu seiner ersten Arbeitssitzung zusammen. Zur Verabschiedung steht ein Gesetz, das die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staats provisorisch absichert.

Nach dem „Showdown“ im Juli hatte der damalige Finanzminister Luc Frieden darauf verzichtet, einen Budgetentwurf für 2014 aufzustellen.

Diese Aufgabe wird seinem Amtsnachfolger Pierre Gramegna zukommen. Doch ein Staatshaushalt schüttelt sich nach dem Amtsantritt nicht so einfach aus dem Ärmel.

«Das provisorische Zwölftel»

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staats übergangsweise zu garantieren, wird auf ein Instrument zurückgegriffen, mit dem unsere belgischen Nachbarn reichlich Erfahrung haben, das aber in Luxemburg seit 1969 nicht mehr zur Anwendung kam; monatliche Vorschüsse, die auf der Weiterschreibung von jeweils einem Zwölftel des letztjährigen Budgets beruhen.

Die Einbringung eines Gesetzentwurfs über 4/12, also ein provisorisches Budget bis einschließlich April 2014, war eine der letzten Amtshandlungen von Finanzminister Luc Frieden am 18. November.

Die neue Regierung reichte gleich an ihrem ersten Arbeitstag, dem 5. Dezember, noch einige kleinere Amendements nach, mit denen eine Reihe von Förderprogrammen, die eigentlich Ende 2013 ausgelaufen wären, erst einmal bis zum 30. Juni 2014 verlängert werden. Insbesondere geht es dabei um regionale Beihilfen und Fördermittel für kleine und mittelständische Unternehmen, was Investitionen in den Bereichen Forschung und rationelle Energienutzung anbelangt.

Schmutzige Angelegenheit

Für einige Diskussionen, auch über den Inhalt des eigentlichen Gesetzentwurfs hinaus, dürfte wohl die Modernisierung der Kläranlage des Abwassersyndikats der „Nordstad“ in Bleesbrück/Diekirch sorgen. 46 Millionen Euro sollen die Arbeiten kosten, davon 40 Mio. als staatliche Beteiligung.

Mit dem Abschluss der Arbeiten ist nicht vor 2017 zu rechnen.
Berichterstatter zu dem Entwurf ist Henri Kox von den Grünen. Seit einer Entscheidung der EU-Kommission vom 28. November ist bekannt, dass zu den reinen Baukosten in Bleesbrück auch für jeden Tag bis zur Inbetriebnahme Strafzahlungen an die EU fällig sind.
Bereits 2006 hatte die Kommission Luxemburg den bösen Finger gezeigt.

Nun heißt es zahlen. Rund eine Million Euro werden so wohl noch zu den reinen Baukosten hinzukommen. Schuld an den Verzögerungen sollen auch Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Umweltministerium und dem Präsidenten des zuständigen Abwassersyndikats, Ali Kaes (CSV), gewesen sein.

Ausdehnung des EP-Wahlrechts

Kurz vor Jahresende setzen die Abgeordneten an diesem Dienstag auch eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, mit der die Residenzklausel von derzeit zwei Jahren für EU-Bürger bei Europawahlen gestrichen wird. Bei dem Urnengang zur Bestimmung des neuen Europaparlaments im Mai 2014 dürfen EU-Bürger demnach erstmals ohne Einschränkungen am Wahlgeschäft teilnehmen.