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Ausnahme-Regelung für Stausee?

Ausnahme-Regelung für Stausee?
(Tageblatt-Archiv)

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Reicht die derzeitige Menge aus dem Grundwasser und den Quellen, um den Trinkwasserbedarf in Luxemburg abzudecken? Oder soll der Stausee wieder angezapft werden?

Seit fast einer Woche darf wegen des Pestizids Metazachlor kein Wasser mehr aus dem Stausee ins Trinkwassernetz von Luxemburg eingespeist werden. Laut dem Umweltministerium wird es keine Beeinträchtigung beim Trinkwasser geben, hieß es am vergangenen Freitag. Dies scheint aber nicht mehr der Fall zu sein.

Am Donnerstag teilte das Umweltministerium mit, die Regierung habe beschlossen, die Ausnahmeprozedur in Sachen europäische Grenzwerte für die Substanz Metazachlor-ESA einzuleiten. In anderen Worten, die Begrenzungen für diese Substanz im Trinkwasser aus dem Stausee könnten zeitweilig außer Kraft gesetzt werden. Der Grenzwert für Trinkwasser liegt beim Metazachlor ESA bei 0,100 Mikrogramm pro Liter. Das großherzogliche Reglement zur Trinkwasserqualität aus dem Jahr 2002 regelt die Prozedur, wie einem Trinkwasserlieferanten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Sie ist auf maximal drei Jahre befristet.

Einzelheiten über die beschlossenen Maßnahmen will Umweltministerin Carole Dieschbourg am Donnerstagabend mitteilen.

Überlegungen

Hinter vorgehaltener Hand wurde in den vergangenen Tagen bereits beim Trinkwassersyndikat SEBES darüber spekuliert, dass das Anzapfen der Quellen und des Grundwasser nicht reichen werde. Es gab bereits Gedankenspiele, sich
Trinkwasser aus dem Ausland zu beschaffen.

Am 17. September hatte ein Landwirt mehrere Liter des Pestizids am belgischen Sûre-Zulauf Moyémont verloren. Der chemisch Stoff breitete sich innerhalb weniger Tage bis in das nationale Trinkwasserreservoir im Norden von Luxemburg aus. Am vergangenen Freitag zog das Umweltministerium die Handbremse. Das Wasser aus dem Stausee wurde bis auf weiteres aus dem Trinkwassernetz genommen.