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SWIFT-Abkommen mit USA zur Terrorfahndung kann in Kraft treten

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Nach fünfmonatigen Verhandlungen kann die EU den USA zur Terrorfahndung wieder Zugriff auf Bankdaten von Millionen Bürgern geben. Das EU-Parlament billigte am Donnerstag mit großer Mehrheit das umstrittene SWIFT-Abkommen.

Die EU hat den USA zwar einige Zugeständnisse beim Datenschutz abgerungen. Der sogenannte Paketdatenaustausch, durch den Daten von unzähligen Europäern auf Listen der US-Geheimdienste gelangen können und dort jahrelang gespeichert bleiben, wird aber vorerst wieder zur Praxis. Im Februar hatten die Abgeordneten ein erstes Abkommen gekippt, seitdem waren den US-Fahndern beim Aufspüren von Terrorfinanzströmen aus der EU die Hände gebunden.

Nach der Zustimmung Straßburgs kann das neue Abkommen am 1. August in Kraft treten. Dafür stimmten 484 Abgeordnete aus den Lagern von Sozialdemokraten, Konservativen und Liberalen, es gab 109 Gegenstimmen von Grünen und Linken sowie zwölf Enthaltungen. EU-Innenkommissarin Cecila Malmström begrüßte die deutliche Mehrheit. Sie versprach den EU-Bürgern eine doppelte Garantie: vollständige Transparenz bei der Datenverwendung sowie angemessene Einspruchsmöglichkeiten bei Missbrauch durch die US-Behörden. Zugleich sei sichergestellt, dass das SWIFT-Abkommen ein effektives Werkzeug im Kampf gegen den Terror bleibe.

Einer der wichtigsten Verhandlungserfolge der Parlamentarier: Binnen fünf Jahren baut die EU ein eigenes System zur Auswertung der SWIFT-Überweisungsinformationen auf und macht den Massentransfer sensibler Daten in die USA damit überflüssig. Bis es soweit ist, soll ein Kontrolleur der EU in den USA über die Auswertung der Daten wachen.

«Grundrechte ausgehöhlt»

Kaum Fortschritte gab es bei dem heiklen Punkt des massiven Datenaustauschs über sogenannte Paketdaten. Die Überweisungsinformationen kommen von der in Belgien ansässigen Firma SWIFT. Diese ordnet die Daten aber keinen Personen zu. Übermittelt werden deswegen die kompletten Datenpakete aus dem Land oder der Region, in der die verdächtige Person vermutet wird. Bei einem Verdächtigen aus München könnten etwa die Namen sämtlicher Kontoinhaber aus Bayern in den Händen der US-Fahnder landen, sofern sie in einem bestimmten Zeitraum Geld in ein Land außerhalb der EU überwiesen haben. Die USA dürfen die Datenpakete fünf Jahre lang speichern.