Sonntag28. Dezember 2025

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Aufhebung von Wulffs Immunität beantragt

Aufhebung von Wulffs Immunität beantragt
(dpa)

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Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Donnerstag die Aufhebung der Immunität vom deutschen Bundespräsident Christian Wulff beantragt.

Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung von Medienberichten gebe es nun einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, heißt es von der Behörde. Jetzt muss der Bundestag
entscheiden, ob gegen Wulff strafrechtlich ermittelt werden darf.

Wulff ist wie die Parlamentarier auf Bundes- und Landesebene durch die Immunität geschützt. Die Staatsanwaltschaft darf deswegen erst ermitteln, wenn der Bundestag zuvor den Schutz vor Strafverfolgung aufgehoben hat.

Seit Wochen in der Kritik

Ermittelt wird in diesem Zusammenhang auch gegen den Filmfondsmanager David Groenewold, der mit Wulff unter anderem auf Sylt Urlaub machte. Das Land Niedersachsen hatte für dessen Firma eine Bürgschaft bereitgestellt, die aber nicht in Anspruch genommen wurde.

Der Präsident steht seit Wochen in der Kritik, vor allem wegen seiner Beziehungen zu reichen Unternehmern. Er sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt, Vergünstigungen angenommen zu haben. Angelastet wird ihm unter anderem die Inanspruchnahme eines günstigen Privatkredits für sein Haus, billiges Autoleasing und kostenlose Urlaube bei Unternehmern, mit denen er auch geschäftlich in seiner Zeit als Regierungschef in Niedersachsen (2003-2010) zu hatte.