Am 1. Januar 2009 trat das neue Gesetz über die Luxemburger Staatsangehörigkeit in Kraft. Bis Ende 2010 nahmen 8.333 Personen die Luxemburger Nationalität an. Bisher waren es rund 1.000 pro Jahr. In den zwei ersten Jahren habe sich die Zahl der Anträge vervierfacht, freut sich Justizminister François Biltgen in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des CSV-Abgeordneten Marc Spautz.
Die meisten Anträge stammten von portugiesischen Bürgern (2.593), von Italienern (1.027), Deutschen (655), Franzosen (619) und Belgiern (482). Es folgen Bürger von Bosnien-Herzegowina (472), Serbien (443) und Montenegro (356).
Wenige Sprachtests
Die meisten – 84.7 Prozent – mussten weder einen Sprachtest absolvieren, noch den Lehrgang in Bürgerkunde besuchen. Zwischen Oktober 2009 und Dezember 2010 wurde 5.270 Anträgen zugestimmt. Lediglich 808 Personen mussten eine Sprachprüfung bestehen und den Lehrgang in Bürgerkunde belegen. 4.462 Personen brauchten das nicht, weil sie während mindestens sieben Jahren eine Luxemburger Schule besucht hatten (2.572 Anträge) oder noch vor dem 31. Dezember 1984 nach Luxemburg gezogen waren (1.890).
Doch auch ohne Sprachtest müssen die Anwärter auf den Luxemburger Pass Kenntnisse in mindestens einer der drei offiziellen Sprachen haben. Der Beamte, der ihren Antrag entgegennimmt, prüft dies. Schlussfolgert dieser auf ungenügende Sprachkenntnisse, können die Antragsteller ins Justizministerium zu einem zweiten Test eingeladen werden.
Keinerlei Sprachkenntnisse brauchen jene Antragsteller zu haben, die die Nationalität lediglich zurückbekommen.
Wer seine alte Staatsbürgerschaft verloren hat, lässt sich nicht feststellen. Wer Luxemburger werden möchten, den fragt man nicht mehr nach seiner alten Nationalität.
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