Seit Donnerstag steht ein 32jähriger Mann in Diekirch vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, 2010 seine Freundin ermordet zu haben.
Die Kommunikation mit ihm war äusserst schwierig, doch hat der Angeklagte dem Experten geschildert, dass es kurz vor der Tatzeit zu einem Streit zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin gekommen sei. Er sei dann auf die ihm bekannte Brücke auf der N27 zwischen Esch-Sauer und Lutzhausen gefahren, dort sei das Paar ausgestiegen und er habe Nancy mit dem Hals genommen und sie über die Brückenbrüstung geworfen.
Schizophren
Der Beschuldigte, dem der Experte eine Doppelpersönlichkeit bescheinigte, habe damals schon Medikamente gegen diese Pychose genommen, die normalerweise ein Zusammenleben mit einem Partner schwierig gestaltet.
Mentale Automatismen kommen beim Angeklagten nicht in Frage, doch war sein Zustand durch den Alkohol ziemlich gesteigert, so der Experte weiter, der damit deutlich auf Artikel 71,1 einer verminderten Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit zusteuerte. Nur müsste die Tatzeit genau definiert werden, um zu wissen, ob der Angeklagte überhaupt Medikamente und Alkohol konsumiert hatte.
Alkohol im Spiel
Bei der Anhörung blieb der mutmaßliche Täter bei seiner Version, er sei mit Nancy und dem Kind kurz nach ihrer Rückkehr aus Italien in ein Restaurant am Schumannseck in der Nähe von Wiltz gefahren, wo das Paar zum Essen ziemlich viel Alkohol getrunken habe.
Danach sei er, um eventuelle Polizeikontrollen zu umfahren, auf Schleichwegen Richtung Stausee gefahren und habe mitten auf einer Brücke angehalten um Luft zu schnappen.
Daraufhin sei auch seine Lebensgefährtin ausgestiegen, die er dann, obwohl er wusste, dass sie nicht schwimmen konnte, um den Körper fasste und über die Brüstung warf.
Anschließend stieg er wieder in den Wagen zu seiner schlafenden Tochter auf dem Rücksitz und fuhr schnell davon.
365.000 Euro Schadensersatz
Bei der Befragung der Richter, was er denn zu der Zeugenaussage der Nachbarin sagen würde, die ihn und Nancy am folgenden Tag vor ihrer Wohnung in Ettelbrück im Eilschritt zu ihrem Wagen gesehen hatte, blieb er ebenfalls bei seiner Version, dass dies nicht der Fall sein könnte.
Dass diese Version den Beschuldigten gut arrangieren würde, da er damit dem Vorwurf des vorsätzlichen Mordes entgeht, war die Analyse von Anwalt Pol Urbany, der als Nebenkläger die Interessen der Mutter, der Grosseltern und der Tante vertrat, für die er insgesamt 265.000 Euro Schadenersatz und ein wissenschaftliches Gutachten zur Ermittlung posttraumatische Belastungen einklagt.
Die Nebenklägerin der Tochter verlangt 100.000 Euro Schadenersatz. Der Prozess wird am komnmenden Montag mit dem Plädoyer der Verteidigung und dem Strafantrag von Staatsanwalt Philippe Kerger fortgesetzt.
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