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32 Einsprüche wegen Studienbörsen

32 Einsprüche wegen Studienbörsen

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Den Luxemburger Verwaltungsrichtern liegen seit Dienstag 32 weitere Rekursanträge von belgischen und französischen Grenzgängern gegen die neue Studienbörsenregelung vor.

Am Dienstag sind dem Verwaltungsgericht in Luxemburg 32 Dossiers unzufriedener Grenzpendler überreicht worden. Das meldeten die zwei Grenzpendler-Vereinigungen „Solidarité Frontaliers Européens“ (SFE) und „Association des Frontaliers au Luxembourg“. Die Kläger legen Rekurs gegen die Entscheidung der Luxemburger Regierung ein, den Kindern von Grenzgänger keine Studienbeihilfen mehr auszuzahlen. In den Genuss der Unterstützung kommen nur noch Studenten mit Wohnsitz in Luxemburg.

SFE wurde im September 2010 ausschließlich für die Verteidigung der Interessen der benachteiligten Grenzgränger geschaffen, sagte uns deren Präsident Georges Gondon am Mittwoch. Einen ersten Einspruch bei Gericht war bereits im Januar vorgelegt worden. Zusammengeschlossen habe man sich, um sich besser verteidigen zu können.

Ihren ersten Schritt tat die Vereinigung im September 2010 mit einer Klage bei der EU-Kommission. Sie solle den Europäischen Gerichtshof mit der Affäre befassen. Vom Verwaltungsgericht in Luxemburg erwartet man, dass er den Europäischen Gerichtshof mit einem Vorurteil in der Angelegenheit befasst.

Soziale Maßnahme

Laut Gondon handelt es sich bei den Studienbeihilfen um eine soziale Maßnahme, die folglich auch den Grenzgänger-Kindern geschuldet sei. Luxemburgs Regierung ist da gegenteiliger Meinung. Am Montag hat Hochschulminister François Biltgen diese Sicht der Dingen vor der EU-Kommission verteidigt.

Beschwert haben sich am Dienstag sowohl belgische als auch französische Pendler. Dabei sei auch eine Person mit Wohnsitz in Luxemburg dabei. Auch ihr Antrag auf Studienbeihilfe wurde abgelehnt, weil sie knapp drei Jahre im Land wohnt. Gefordert wird eine Residenzdauer von mindestens fünf Jahren.