Donnerstag22. Januar 2026

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15 Jahre Haft sollen bestätigt werden

15 Jahre Haft sollen bestätigt werden
(dpa-Illustration)

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LUXEMBURG - Am Montag wurde der Prozess gegen N. fortgesetzt, dem die Vergewaltigung einer seiner damals minderjährigen Töchter über Jahre hinweg vorgeworfen wird und der in erster Instanz zu 15 Jahren Haft und 36.000 Euro Schadenersatz verurteilt wurde.

Nachdem der Angeklagte seine Causa an zwei Tagen (es war nur eine Sitzung vorgesehen) vehement verteidigt hatte, ohne sich aber konkret zu den ihm vorgeworfenen Fakten zu äußern, hatte sein Anwalt Me Michel Karp eingangs seines Plädoyers in zweiter Instanz betont, dass nur ein Freispruch für seinen Klienten infrage komme. Im Nachhinein plädierte er jedoch subsidiarisch mildernde Umstände ein.

Vor dem Strafantrag der Generalstaatsanwaltschaft ging die Nebenklägerin im Namen des Opfers noch kurz auf einige Ungereimtheiten der Verteidigung ein, die zum Teil auch zu einer Verurteilung in erster Instanz führten.

Angeklagter sagt aus

Sie sprach vom manipulativen Charakter des Angeklagten, der seine Tochter mit Zuckerbrot und Peitsche gefügig machte. Ein Charakter, der es ihm heute auch nicht ermöglicht, die Opferrolle seiner Tochter zu ermessen.
Nachdem die Verteidigung erneut versucht hatte, die Verhandlung zu verschleppen, indem sie den Angeklagten, der wie wild um sich argumentierte und dabei auch die Tageblatt-Berichterstattung infrage stellte, zu Wort kommen ließ, war es dann, der Richter, der darauf hingewies, dass der Angeklagte und sein Anwalt bereits fünf Stunden plädiert hatten. Anschließend konnte Generalstaatsanwalt Serge Wagner, der Mylène Regenwetter vertrat, seinen Strafantrag stellen.

Er setzte sich anfangs mit den von der Verteidigung angestrengten Jurisprudenzen auseinander, die spezifische Fälle behandeln und von denen es Hunderte gibt.

Lästige Verschleppungstaktik

Auch der von der Verteidigung etwas spät abgelehnte Expertenbericht hätte innerhalb von fünf Tagen kontestiert werden müssen. Serge Wagner warf dem Angeklagten und seiner Verteidigung auch die schon angesprochene Verschleppungstaktik vor und sprach sich gegen die Anhörung von Zeugen aus, die schon in der Instruktion gehört wurden.

Er ließ auch das Argument nicht gelten, das Opfer hätte die Fakten ziemlich spät erwähnt, war sie doch bis zur Heirat mit ihrem aktuellen Ehemann total vom Beschuldigten abhängig. Erst als dieser ihr Auto ohne Grund ihrer Schwester überschreiben wollte, brach es aus ihr heraus, so Serge Wagner weiter.

Erschreckende Argumente des Vaters

Außerdem habe der Angeklagte in ersten Verhören zu verstehen gegeben, dass für ihn einvernehmlicher Sex mit Minderjährigen keine Vergewaltigung darstellt. Auch operierte der Beschuldigte mit dem klassischen Argument, seine älteste Tochter hätte teilweise die Initiative ergriffen.

Serge Wagner ging eher davon aus, dass das Opfer als älteste Tochter beim Vater die Rolle ihrer kranken Mutter übernehmen sollte. Dass der Angeklagte sich genau erinnern konnte, als 1996 die Brüste seiner Tochter, die damals 13 Jahre hatte, anfingen, sich abzuzeichnen, sei ebenfalls bedenklich.

Staatsanwalt fordert Haftstrafe

Auch habe die Mutter verschiedene Aussagen zu den sexuellen Praktiken ihres Mannes mit der eigenen Tochter gemacht, welche die Ohnmacht der Frau gegenüber ihrem Mann bezeugen und laut Serge Wagner, wenn die Angelegenheit nicht derart ernst wäre, als tragikomisch daherkommen könnten, jedoch die Aussagen des Opfers im Nachhinein bestätigten.

Die Generalstaatsanwaltschaft stimmte denn auch den Richtern aus erster Instanz zu und forderte die Bestätigung des Urteils von 15 Jahren Haft ohne Bewährung. Das Urteil wird für den 13. Juli erwartet.