Die Gebärdensprache ist für gehörlose und hörgeschädigte Menschen der Schlüssel zur Meinungsäußerung und zur Meinungsfreiheit. Die verschiedenen Gesten, Körperhaltungen, die Mimik wie auch lautlos ausgesprochene Wörter können ein wichtiger Schritt für die Integration in die Gesellschaft sein. Allerdings nur, wenn die Politik die Gebärdensprache entsprechend wertschätzt. Theoretisch tut Luxemburg dies. 2011 hat das Großherzogtum die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben, welche die Vertragsstaaten explizit dazu aufruft, „die Verwendung von Gebärdensprachen anzuerkennen und zu fördern“.
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Fünf Jahre später besteht die Absicht der aktuellen Regierung, die deutsche Gebärdensprache offiziell anzuerkennen. Mehr allerdings nicht. Integrationsministerin Corinne Cahen verweist lediglich darauf, dass die blau-rot-grüne Koalition eine entsprechende Reform in ihrem Regierungsprogramm vorgesehen hat. Anders sieht die Situation in Deutschland aus. Dort wurde die Gebärdensprache bereits 2002 offiziell anerkannt. Hierdurch haben Gehörlose unter anderem ein Recht auf einen Dolmetscher beim Kontakt mit einer staatlichen Einrichtung. Damit die Luxemburger Unterschrift der UN-Behindertenrechtskonvention vor diesem Hintergrund nicht zur reinen Symbolik verkommt, sollte die Regierung der Gebärdensprache endlich den rechtlichen Status verleihen, den sie verdient.
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