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Ende der absurden Ausgrenzung

Ende der absurden Ausgrenzung
(dpa/Jens Kalaene)

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Teilnahme am „Examen-Concours“.

Absolventen von kombinierten Studiengängen können endlich aufatmen. In Zukunft sollen sie am „Examen-Concours“ für den Posten des Sekundarlehrers teilnehmen dürfen. Bisher war es beispielsweise dem Bio-Informatiker nicht möglich, als verbeamteter Sekundarlehrer zu arbeiten. Er durfte sich weder für den Posten des Biologie- noch für den des Informatiklehrers an Sekundarschulen bewerben.

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Als „Chargé“ durfte er allerdings unterrichten. Eine völlig sinnfreie Regelung, denn entweder ist ein „Chargé“ kompetent genug, um unterrichten zu dürfen – dann sollte er auch am „Examen-Concours“ teilnehmen dürfen –, oder der Staat stuft ihn als nicht kompetent genug ein und schließt ihn vom Zulassungsexamen aus – dann dürfte dieser allerdings auch keinen Unterricht abhalten. Claude Meisch will der aktuellen Situation nun ein Ende setzen. Diese Entscheidung ist jedoch nicht nur auf die fehlende Logik der bisherigen Regelung zurückzuführen. Es gibt nämlich aktuell zu wenige Sekundarlehrer. Für das Schuljahr 2014-15 wurden 249 Posten ausgeschrieben. Unter anderem aufgrund eines Mangels an Kandidaten konnten jedoch nur 160 Lehrer eingestellt werden. Somit war der Bildungsminister gewissermaßen gezwungen, den Kandidatenkreis auszuweiten. Letztlich erreicht Meisch zwei Ziele: Er bekämpft den Lehrermangel und setzt einer absurden Regelung endlich ein Ende.