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Eine trübe Suppe

Eine trübe Suppe
(dpa/Daniel Karmann)

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Vormundschaft in Luxemburg

Das Thema Vormundschaft sorgt für reichlich Aufregung. Zahlreiche Betroffene schildern Fälle, bei denen die Gründe oder die Umstände des Vormundschaftsantrags undurchsichtig waren.

Logo" class="infobox_img" />Jennifer Muller jmuller@tageblatt.lu

Der Fall eines suspendierten „Tutelle“-Richters sorgte zusätzlich für Unruhe und warf viele Fragen auf, auch bezüglich der Gesetzgebung. Alleine wenn man sich die enorme Zahl von 3.388 Fällen, die zurzeit dem Luxemburger Bezirksgericht vorliegen, anschaut, wird man stutzig: Wie kann es sein, dass so viele Personen hierzulande unter Vormundschaft gestellt werden? Ist die Gesetzeslage bezüglich der Vormundschaften überhaupt angemessen? Ist sie möglicherweise nicht streng genug reguliert?

Kann es denn sein, dass ein Richter besser weiß, welche Betreuung für eine Person mit mentalen oder sozialen Problemen gut ist, als nahestehende Familienmitglieder? Müsste der Vormund nicht strenger kontrolliert werden? Leider ist es nur sehr schwer, hierauf klare Antworten zu erhalten. Wie die Vormundschaft hier in Luxemburg gehandhabt wird, sorgt auf jeden Fall für viele Unklarheiten.

Es ist durchaus fragwürdig, wie leicht sie beantragt werden und jede beliebige Person diesen Antrag beim Gericht stellen kann, sogar der Richter selbst. Klar ist: Diese Prozedur muss strenger reguliert werden, denn es geht schließlich darum, einem Menschen persönliche Rechte abzusprechen.