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Drei Hülsen werfen Fragen auf

Drei Hülsen werfen Fragen auf
(Fredrik von Erichsen)

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Zum G4S-Überfall.

Was für die Verteidigung die Unschuldsvermutung ist, ist für den öffentlichen Ankläger die Beweislast. So verhält es sich nun mal in einem modernen Strafrechtssystem, das von der Verfassung geprägt ist, die mit ausdifferenzierten Garantien auch auf die Bindung und Begrenzung der staatlichen Strafgewalt ausgerichtet ist.

Carlo Kass redaktion@tageblatt.lu

Nun tut sich im Prozess die von Robert Welter vertretene und redlich bemühte Staatsanwaltschaft nicht leicht mit der Beweisführung in der Affäre des brutalen Überfalls mit kriegstauglichen Schnellfeuerwaffen auf die Zentrale des G4S-Sicherheitsdienstes in Gasperich, bei dem im April 2013 wie durch ein Wunder niemand erschossen wurde.

Am letzten Prozesstag dieser Woche stellte sich denn auch die Frage, warum die drei einzigen Patronenhülsen, die mit anderen Überfällen in Verbindung gebracht werden konnten, am Tatort in Garnich erst gefunden wurden, nachdem der Mess- und Erkennungsdienst bereits seine Koffer gepackt hatte. Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass keiner der Ermittler wusste, ob ein Beamter oder ein Polizeihund mehr als vier Stunden nach der Tat die abseits und unter Laub versteckten Hülsen aufspürte. Weiter drängt sich die Frage auf, ob versierte Gangster eine „verbrannte“ Waffe benutzen, um nur 3 von insgesamt 85 (!) Schüssen abzugeben.

Doch stolpern auch abgebrühte Gauner oft über kleinste Details, mit denen sie nicht rechnen.