Der Verteidiger des Fernsehmoderators Johan Schwenn hatte am Dienstag vor Gericht einen möglichen Antrag angekündigt, nachdem die Strafkammer eine Durchsuchung der Redaktionen der Zeitschriften «Bunte» und «Focus» abgelehnt hatte.
Die Frage einer möglichen Medienkampagne gegen Kachelmann spiele jedoch nur eine Rolle, wenn die Kammer ihn verurteilen wolle. Solange auch ein Freispruch möglich sei, sehe Kachelmann «keinen Grund für eine Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit». Schwenn hatte die im Burda-Verlag erscheinenden Zeitschriften beschuldigt, sie hätten versucht, Zeuginnen zum Nachteil Kachelmanns zu beeinflussen. Hierfür sollte die Durchsuchung Beweise liefern. Der Verlag hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
«Aufklären müsste die Kammer die Rolle von Verantwortlichen der Verlagsgruppe Burda nur, wenn das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme eine Verurteilung erwarten lässt», heißt es in der Erklärung von Rechtsanwalt Schwenn. Eine mögliche Medienkampagne gegen Kachelmann wäre nach seiner Auffassung strafmildernd zu berücksichtigen. «Solange der Angeklagte für möglich halten muss, dass die Strafkammer ihn freisprechen wird, beschwert ihn die unterlassene Aufklärung nicht.»
Kachelmann ist vor dem Landgericht Mannheim angeklagt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer beteuert seine Unschuld. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte bereits zwei Mal erfolglos Befangenheitsanträge gegen Richter der Strafkammer gestellt.
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