Die Gemeinde Sanem hat den Begriff Transparenz bei den diesjährigen Wahlen augenscheinlich äußerst ernst genommen – zu ernst. Die Kommune hat bei der Veröffentlichung ihrer Kandidatenlisten persönliche Informationen über die Teilnehmer preisgegeben, die so nicht im Wahlgesetz vorgesehen waren. Es ist üblich, dass vor den Wahlen die offiziellen Kandidatenlisten im Infokasten der Gemeinen ausgehängt werden. Das Wahlgesetz sieht vor, dass darin der Name, die Vorname(n), der Beruf, der Wohnsitz und die Nationalität der Kandidaten veröffentlicht werden. „Es werden keine zusätzlichen Informationen, die nicht im Wahlgesetz vorgesehen sind, veröffentlicht“, teilt das Staatsministerium auf Tageblatt-Nachfrage hin mit.
Die Gemeinde Sanem ging allerdings einen Schritt weiter und gab neben der Parteizugehörigkeit und den obligatorischen Angaben auch den Geburtstag und die komplette Sozialversicherungsnummer der Kandidaten preis. Das Dokument war zudem online auf der Gemeindewebseite für jedermann einsehbar. Inzwischen wurden die unnötig ausführlichen Kandidatenlisten Tageblatt-Informationen zufolge sowohl aus dem Infokasten als auch von der Webseite entfernt.
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