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LGBTQIA+Verbot geschlechtsangleichender OPs bei intergeschlechtlichen Minderjährigen ist kniffliger als gedacht

LGBTQIA+ / Verbot geschlechtsangleichender OPs bei intergeschlechtlichen Minderjährigen ist kniffliger als gedacht
Bei einem Treffen mit Experten waren sich alle einig: Die Operationen sollen verboten werden. Unklar bleibt jedoch, welche spezifischen Eingriffe unter dieses Verbot fallen würden. Foto: Pixabay

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Luxemburg will geschlechtsangleichende Operationen an intergeschlechtlichen Minderjährigen verbieten. Das scheint jedoch leichter gesagt als getan, wie Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage darlegt.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass Kinder geboren werden, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich zugeordnet werden können. Sie werden als intergeschlechtlich (früher geläufiger, heute seltener: intersexuell) bezeichnet. Es kann vorkommen, dass dann chirurgische Eingriffe an den Geschlechtsorganen dieser Kinder durchgeführt werden. Diese Eingriffe sind jedoch umstritten. Dr. Erik Schneider von der Vereinigung „Intersex & Transgender Luxembourg“ hatte 2020 gegenüber l’essentiel gesagt: „Der vorherrschende Diskurs sagt, dass diese Operationen nicht mehr stattfinden müssen, aber es gibt kein Gesetz, das dies garantiert. Es geht darum, Minderjährige zu schützen, die noch nicht in der Lage sind, sich zu entscheiden.“ Der Arzt betonte, dass Intergeschlechtlichkeit keine Krankheit ist. Es sind seltene Fälle, aber er fände es „inakzeptabel, ein gesundes Baby zu operieren“.

Im Mai 2022 verriet Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“), dass in Luxemburg an einem Verbot solcher Eingriffe bei intergeschlechtlichen Minderjährigen gearbeitet werde. Die CSV-Abgeordnete Octavie Modert erkundigte sich in einer parlamentarischen Frage an Tanson und Gesundheitsministerin Paulette Lenert über den aktuellen Stand dieses Gesetzes.

Maltas Modell als Möglichkeit

Nun hat Lenert geantwortet. Es wird Aufgabe der nächsten Regierung sein, einen Gesetzestext zu verfassen und dessen Umsetzung einzuleiten, sagt die Ministerin. Da es sich hierbei um ein äußerst sensibles Thema handele, wollten Gesundheits-, Justiz- und Familienministerium „Klarheit schaffen, wie ein derartiges Gesetz aussehen könnte“. Demnach sei eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der drei Ministerien, gegründet worden, um einen Gesetzestext auszuarbeiten.

Wie sich herausstellte, war allerdings nicht ganz ersichtlich, wie dieses Verbot gesetzlich definiert werden sollte, so Lenert. Demnach haben die Ministerien im Frühjahr 2023 ein Treffen mit Experten organisiert, an dem Ärzte, Psychologen und Mitglieder von „Intersex & Transgender Luxembourg“ teilgenommen haben. Zudem wurde ein Experte aus dem Ausland gehört, der früher solche chirurgischen Eingriffe durchgeführt hat.

Dieses Treffen sei sehr hilfreich gewesen, sagt Lenert. Alle Teilnehmenden seien sich einig, dass „viel Leid durch unüberlegte und unnütze Operationen und Eingriffe“ entstehe. Darum sei auch jeder einverstanden gewesen, dass diese verboten gehören. In einem Punkt seien die Meinungen allerdings auseinandergegangen: Man sei sich nicht einig gewesen, welche spezifischen Eingriffe unter dieses Verbot fallen sollen.

Das maltesische Modell erscheint der Gesundheitsministerin als „eine pragmatische Lösung“. Auf der Insel gebe es zwar einerseits ein generelles Verbot, andererseits aber auch ein spezielles Gremium, das von Fall zu Fall entscheidet, ob solche Eingriffe notwendig sind oder nicht – wenn die Eltern einverstanden sind.

Nomi
16. August 2023 - 14.46

Wann dei' Misformatio'un net Liewensbedrohlech ass soll deen Betraffenen daat mat 18 resp. 21 Johr selwer entscheeden, an keen aaneren !