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LuxemburgParlament bespricht flexible Arbeitszeiten – und ermöglicht weitere Ermittlungen in der Causa Dieschbourg

Luxemburg / Parlament bespricht flexible Arbeitszeiten – und ermöglicht weitere Ermittlungen in der Causa Dieschbourg
Arbeitsminister Georges Engel (M.) musste heute in der Chamber zu neuen Arbeitszeitmodellen Stellung beziehen Foto: Editpress/Alain Rischard

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Arbeitsminister Georges Engel (LSAP) wird in Bälde ein Gesetz über sogenannte Plattformarbeit vorlegen. Er kündigte dies am Dienstag im Rahmen einer Aktualitätsdebatte im Parlament über neue Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle an. Per Gesetz erlaubten die Abgeordneten der Staatsanwaltschaft, ihre Ermittlungen im Rahmen der „Gaardenhaischen“-Affäre fortzusetzen.

Initiator der Debatte über Arbeitszeitmodelle war der CSV-Abgeordnete Marc Spautz. Er forderte Anpassungen am Arbeitsrecht, damit die Sozialpartner über neue Formen von Arbeitszeitorganisation verhandeln können. Es gebe bereits Betriebe, die weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten und ihren Beschäftigten zusätzliche Urlaubstage geben würden. Alles sei demnach möglich, nur wäre es gut, wenn ein legaler Rahmen vorhanden wäre, so Spautz.

Den Betrieben würden bereits heute umfassende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Arbeit flexibler zu gestalten. Darauf verwies Ex-Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP). 2016 sei das Gesetz über den „Plan d’organisation du travail“ (POT) reformiert worden. Dabei wurde die sogenannte Referenzperiode, während der länger als die legale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden gearbeitet werden kann, auf vier Monate verlängert. Die Reform gebe den Betrieben zusätzliche Flexibilität, den Arbeitnehmern werde letztere durch zusätzliche Urlaubstage kompensiert. Diese Regelungen könnten alle Betriebe anwenden, betonte Kersch. Im Kollektivvertrag könnte die Referenzperiode sogar auf ein Jahr ausgedehnt werden. Undenkbar sei jedoch, dass der Arbeitgeber mit dem einzelnen Beschäftigten die Arbeitszeit gestaltet. Da würde ein Schwacher mit einem Starken verhandeln.

Auch Beschäftigungsminister Georges Engel (LSAP) wies auf die großen Flexibilisierungsmöglichkeiten des POT-Gesetzes hin. Bei neuen Arbeitszeitmodellen dürfe der Beschäftigte jedoch nicht der Leidtragende sein. Sie müssten auch einen gesellschaftlichen Mehrwert darstellen, indem den Beschäftigten etwa mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Verfügung steht. Bei allen neuen Arbeitsmodellen müssten die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen analysiert werden. Wer zum Beispiel eine Ausweitung der Sonntagarbeit fordere, müsse sich fragen, wann denn die Familien in Zukunft etwas gemeinsam unternehmen oder zusammen Sportveranstaltungen besuchen könnten. Und was würde das für die Kinderbetreuungseinrichtungen bedeuten? Engels erinnerte daran, dass die Hälfte der Arbeitskräfte aus dem Ausland stammt. Man müsse weiterhin attraktiv bleiben für Menschen, die stundenlange Arbeitswege hätten.

Unverständnis hat Engels für Forderungen nach Wochenarbeitszeiten von 50 bis 60 Stunden. Derlei Modelle seien unannehmbar, insbesondere in Zeiten, wo Computer und digitaler Fortschritt zu einer Erleichterung der Arbeitsbedingungen beitragen sollen. Skeptisch bleibt er auch bezüglich der Lebensarbeitszeit. Man arbeite in der Regel während 40 Jahren. In diesem Zeitraum könne jedoch viel geschehen. Man wechsele die Arbeitsstelle, den Berufszweig. Ein schwer umsetzbares Modell, schlussfolgerte er.

Studie über Arbeitsmodelle

Engel kündigte an, Anfang April eine Studie über Arbeitszeit und Arbeitsmodelle vorstellen zu wollen. Darin sollen auch die Folgen neuer Arbeitsmodelle auf die „Maisons relais“ und auf das Benevolat beleuchtet werden. Wegen der Covid-19-Pandemie sei man mit der Untersuchung ins Hintertreffen geraten. Den von Marc Spautz zuvor geäußerten Vorwurf des Reformstaus wies Engel jedoch zurück. Man habe zwei Jahre lang eine extreme Situation gekannt. Während der Pandemie hätten tausende Anträge auf Kurzarbeit bearbeitet werden müssen, statt wie in Normalzeiten nur einige Dutzend. „Eingeführt wurde ein zusätzlicher Urlaubstag. Reformiert wurde das Gesetz über Telearbeit. Gearbeitet wurde an einer Reform der Gewerbeinspektion“, zählte Engel auf. In Bälde werde er den Entwurf über Plattformarbeit vorstellen, über den er zuvor noch mit den Sozialpartnern diskutieren möchte.

Die Parlamentswoche hatte mit einer Fragestunde begonnen. Gusty Graas (DP) und Dan Biancalana (LSAP) thematisierten die Verlängerung der Laufzeit der Nuklearreaktoren und den geplanten Neubau neuer Atomkraftwerke in Frankreich sowie den Weiterbetrieb von AKW in Belgien. Sollte der Betrieb von Tihange 3 in Belgien wirklich verlängert werden, würde eine länderübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung anstehen, an der sich die Nachbarländer beteiligen würden. Auch bei der Laufzeitverlängerung von Cattenom werde man versuchen, im Schulterschluss mit den betroffenen deutschen Ländern eine Verlängerung zu verhindern, hieß es.

Den Optimismus der französischen Regierung zum schnellen Bau von Nuklearreaktoren der neuen Generation EPR teilte Energieminister Claude Turmes („déi gréng“) nicht. Am EPR in Flamanville werde seit sechzehn Jahren gebaut. Die Kosten seien von drei auf 19 Milliarden Euro gestiegen. Schneller voran komme man beim Klimaschutz mit erneuerbaren Energien. Und die würden nur die Hälfte eines Nuklearreaktors kosten, so der Minister.

Nachwehen der „Gaardenhaischen“-Affäre

Das Parlament verabschiedete zum Schluss ein Gesetz, der weitere Ermittlungen im Rahmen der sogenannten „Gaardenhaischen“-Affäre ermöglichen soll. Tatsächlich kann laut der aktuellen, alten Verfassung zufolge nur das Parlament die Erlaubnis erteilen, gegen ein aktuelles oder früheres Regierungsmitglied zu ermitteln. Die Justiz werde nun nach Vorermittlungen ihre Arbeit zu Ende führen, dabei die ehemalige Umweltministerin Carole Dieschbourg anhören und gegebenenfalls weitere Ermittlungen durchführen können, so Berichterstatter Mars di Bartolomeo (LSAP).

Nach Abschluss der Ermittlungen wird das Parlament über eine mögliche Anklageerhebung entscheiden. Wäre die neue Verfassung bereits in Kraft, wäre dieses Gesetz überflüssig, da sie die Minister dem allgemeinen Strafrecht unterstellt, so di Bartolomeo. Das Gesetz läuft aus, wenn die neuen Verfassungsartikel in knapp fünf Monaten wirksam werden. Es kann jedoch bis auf Weiteres auch auf frühere Regierungsmitglieder angewandt werden, die sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben. Mit dem Gesetz werde die ehemalige Umweltministerin Gelegenheit bekommen, sich vor Gericht verteidigen zu können, so der Berichterstatter. Der Gesetzesvorschlag war von den Fraktionen von DP, LSAP, „déi gréng“ und CSV vorgelegt worden. Es gehe um die strafrechtliche Verantwortung der Menschen, die das Land regieren, so der CSV-Abgeordnete Gilles Roth. Bereits die aus dem 19. Jahrhundert stammende Verfassung forderte derlei Gesetz.

Nun werde ein Text verabschiedet, der vier Monate in Kraft bleibe, von allgemeiner Natur sei, aber nur auf ein früheres Regierungsmitglied appliziert werde. Notwendig wurde es bloß, damit der Ermittler eine ehemalige Ministerin befragen kann. Ein Minister hatte auch in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit, eine Zeugenaussage zu machen. „Dieschbourg hatte bisher nicht das Recht, sich zu äußern und zu verteidigen“, so Fraktionschefin Josée Lorsché („déi gréng“). In Zukunft wird sich auch ein Minister wie jeder normale Sterbliche vor Gericht verteidigen können. Der Gesetzesvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Schwickert Fred
9. Februar 2023 - 17.33

@Sam.
Welche Mobbing-Gesetze?
Der Gesetzesvorschlag zum ANTI-MOBBINGGESETZ vom damaligen Lsap-Abgeordneten Lucien Lux (Juli 2002 !) wurde vom Christlich-Sozialen Arbeitsminister François Biltgen abgelehnt.
Das vom LCGB und OGBL immer wieder eingeforderte und von der LSAP immer wieder versprochene Gesetz, blieb auch unter dem LSAP-Arbeitsminister Nicolas Schmit (2009-2018) in Lucien Lux's Schublade.
Der nachfolgende LSAP-Arbeitsminister Dan Kersch ( 05.12.2018- 05.01.2022) in seiner Antwort auf Marc Spautz (CSV) Question élargie No75 vom "10.03.2021" :
(...) Wéi ech schonn e puermol gesot hun an och ugekënnegt hunn, si mer och amgaangen, un engem Mobbinggesetz ze schaffen. Ech hat mer virgeholl, dat nach am Dezember 2020 kënnen ze deposéieren. Et dauert leider nach e bësse [?] méi laang, well et wierklech eng komplex Matière ass.[Zur Erinnerung: Der Gesetzesvorschlag von Lucien Lux liegt ab Juli 2002 vor ! ]
Mee ech ginn awer ganz fest dervun aus, dass mer et spéitstens Enn Abrëll [ 2021 ]hei an der Chamber deposéiert hunn.
An ech freeë mech dann och op déi Diskussiounen, déi mer ronderëm dat Gesetz wäerten hunn. Ech mengen, do ass et jo och esou, dass keen aleng d'Polver erfonnt huet an dass ee muss bereet sinn, och déi Inputten, déi vun anerer Säit kommen, matafléissen ze loossen. An ech wëll hei ganz kloer meng Bereetschaft duerfir erklären.
Ab 2009 bis heute stellt die LSAP , jetzt mit Georges Engel, (ab Januar 2022) den dritten Arbeitsminister.
Und wo ist das Gesetz denn nun? Ja, wo ist es?

Sam
8. Februar 2023 - 20.35

Ich möchte hier noch einmal betonen, dass die Bosse in den öffentlichen Verwaltungen für einige Schützlinge Télétravail genehmigen und für einige Intimfeinde gibt's absichtlich Papierkram. Auch müssen die Mobbing-Gesetze strenger werden.