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Mundraub, Diebstahl oder sinnvolle Verwertung: Die Rechtslage rund ums Fallobst in Luxemburg

Mundraub, Diebstahl oder sinnvolle Verwertung: Die Rechtslage rund ums Fallobst in Luxemburg

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Dürfen abgefallene Äpfel vom Straßenrand oder Nüsse im Wald eingesammelt werden? Wem gehören die Früchte und wer muss seine Erlaubnis zum Ernten geben? Macht sich jemand, der eine Handvoll Äpfel mit nach Hause nimmt, sogar strafbar? Das Tageblatt hat nachgefragt.

Meist erblickt man es beim Vorbeifahren, am Straßenrand oder beim Spazierengehen im Wald oder Park: Äpfel, Birnen, Nüsse – Fallobst, das verdirbt, weil es niemand sammelt. Lebensmittelverschwendung, könnte man meinen, doch oft ist es Unsicherheit, die die Menschen vom Ernten abhält. In Deutschland macht sich die Plattform Mundraub.org seit Jahren dafür stark, die eigene „essbare“ Umgebung wahrzunehmen und dies in Respekt zu Natur und geltendem Recht umzusetzen.

Aber wie sieht es in Luxemburg aus? Ist das Ernten am Straßenrand rechtens? Oder handelt es sich dabei um „Mundraub“? Laut Duden beschreibt der Begriff „Diebstahl oder Unterschlagung von wenigen Nahrungsmitteln oder Verbrauchsgegenständen von geringem Wert“.

Frage wurde bereits im Parlament gestellt

Bereits 2015 kam diese Frage im Parlament auf. Damals hatte der DP-Abgeordnete Gusty Graas sie an Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) gestellt. Der Luxemburger Jurist Pierre Majerus stellt in seinem Buch „L’Etat luxembourgeois“ (6e édition, Editpress, 1990, S. 306) fest, dass „das öffentliche Eigentum aus staatlichen Immobilien besteht, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind“, zitiert Carole Dieschbourg in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage.

Im entsprechenden Artikel 538 des „Code civil“ heißt es ferner, dass „Wege und Straßen […], die nicht dem Privateigentum unterliegen […], als dem Staat zugehöriges Gebiet gelten“. Und Dieschbourg stellt klar: „Jeder kann zwar Obst aus dem öffentlichen Bereich für den eigenen Gebrauch ernten, aber er wird es nach dem Grundsatz der Unveräußerlichkeit des öffentlichen Bereichs nicht verkaufen dürfen.“ Sprich: Das Sammeln von Obst auf staatlichem Eigentum für den Eigengebrauch ist ausdrücklich erlaubt. Mehr noch, das Ernten wird sogar ermutigt.

Bessere ökologische Bilanz als bei Supermarkt-Obst

In ihrer Antwort sprach die Umweltministerin von „nicht unwesentlichen Mengen an Früchten“, die am Straßenrand verderben. Dabei handele es sich keinesfalls um qualitativ minderwertiges Obst, das durch Abgase belastet wäre. Dieschbourg bescheinigt den Früchten, die „unbehandelt von Pestiziden und an die lokalen Umweltbedingungen angepasst sind, ernährungsphysiologische Eigenschaften und ein ökologisches Gleichgewicht […], das deutlich höher ist als bei handelsüblichen Sorten im Supermarktregal“.

Aber wie belastet ist Obst vom Straßenrand tatsächlich? Mundraub.org bestätigt die These der Ministerin und berichtet unter Berufung auf Untersuchungen der Technischen Universität Berlin über Obstproben aus Parks und entlang viel befahrener Verkehrsachsen der deutschen Hauptstadt: „Die Konzentrationen von Blei und Cadmium in Stadtobst sind mehrheitlich vergleichbar oder sogar deutlich geringer als in Obst aus dem Supermarkt.“

In Staats- bzw. Gemeindebesitz

Im Umweltministerium lässt man im August 2019 die Frage nach der Schadstoffbelastung außen vor. Vielmehr, heißt es auf Nachfrage, müsse vor dem Sammeln der Besitzer des Grundstücks bzw. der Straße um Erlaubnis gefragt werden. Erst dann handele der „Sammler“ nicht gesetzeswidrig.

Eigentümer der Straßen ist der Staat, „Ponts et chaussées“ unterhalten sie in seinem Auftrag. Obst, das auf der Straße gefunden wird, gehört theoretisch der entsprechenden Gemeinde. „Bei Fallobst, das sich entlang der staatlichen Straßen befindet, handelt es sich um Staatseigentum“, erklärt Ralph di Marco, Pressesprecher der Straßenbauverwaltung. „Aber ich glaube, dass niemand etwas dagegen hat, wenn jemand ein paar Äpfel für den Eigengebrauch mitnimmt.“

Stadt, Wald, Fluss

Prinzipiell sei es so, dass die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung das Obst einsammeln und versteigern sollten, dies aber aus Zeit- und Personalgründen nicht tun. Früher wurden die Früchte an Obstbrenner und Privatleute versteigert, bestätigt der Pressesprecher. Die gleiche Regelung gilt für das Sammeln von Obst und Nüssen im Wald. Die Früchte dort gehören dem Waldbesitzer, dessen Erlaubnis fürs Sammeln entscheidend ist.

Im Artikel 538 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Flüsse ebenfalls als Staatseigentum deklariert. Anders als bei Obst, Nüssen und Beeren wird beim Fangen von Fischen eine schriftliche Erlaubnis benötigt. Ein Angelschein muss demnach vorgezeigt werden.

Verbraucher sensibilisieren

Warum liegt so viel Obst herum, ohne dass jemand es aufhebt? Die Ursachen des Problems liegen laut Ministerin Dieschbourg sowohl bei den lokalen Erzeugern als auch bei den Verbrauchern selbst, erklärte sie in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Gusty Graas. Während die Landwirte in Luxemburg „das Potenzial für die Vermarktung lokaler Früchte als zusätzliche Einkommensquelle unterschätzt haben“, rege die Nachfrage der Verbraucher an Früchten, die ein bestimmtes Aussehen und Geschmack vorweisen, den Handel dazu an, diesen Kundenwunsch mit seinem Angebot zu erfüllen, so die Ministerin.

Damit sich die Lage ändert, müsse ein Bewusstsein für „die Vorteile beim Verzehr von lokalem Obst“ geschaffen werden. Zahlreiche Initiativen, die beispielsweise jährlich im Naturschutzgebiet „Um Bierg“ von der Gemeinde Bettemburg, der „Administration de la nature et des forêts“ und „Natur an Ëmwelt“ organisiert werden, sollen wiederholt und ausgeweitet werden.

Wer heute wissen will, wo sich Obstbäume auf öffentlich zugänglichen Plätzen befinden, sollte sich auf https://geoportail.lu/de/ informieren. Dort sind unter dem Menüpunkt „Agriculture“ (oben rechts auf der Startseite statt „grand public“ auswählen) alle Obstgärten ab einer bestimmten Größe aufgelistet.


Leckeres aus Fallobst

Bei „Eist Uebst a Geméis“ bekommen Früchte, die kleine Qualitätsmängel aufweisen, eine zweite Chance. So werden die Früchte, die in der Produktion sonst aussortiert wären, zu Apfel-Chips, -Kompott und -Saft verarbeitet. Diese Produkte sind bei der Supermarktkette Cactus erhältlich.
Mehr Infos: https://eistuebstagemeis.lu/lu/eist-uebst-a-gemeis/

Beim Cidre-Hersteller Ramborn in Born gab Fallobst die Initialzündung für das Projekt. „Wir wollten die Ressource, die am Boden liegt und niemand weiterverwendet, sinnvoll nutzen“, heißt es auf Nachfrage. So werden bei der Apfelernte im Herbst auch Früchte, die abgefallen sind, für die Herstellung des Trendgetränks gesammelt. Diese Initiative wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung unterstützt.
Mehr Infos: www.ramborn.lu

Linda
10. September 2019 - 16.11

Ech géif gären Uebst huelen( opraafen) wann se gèifen den Leit vir um Wanter alaben sech ze servéieren... Lo muss een jo dann färten en Aapel oder Quetschen etc... ze pleken oder ze raafen.!
Ech hun och net emer Suen vir Uebst. Ass ze deier! Ass schued.
Letzebuerg get emer schlemer! Mir gin kontrolléiert, an ausgequetscht! Merci!

Jang
4. September 2019 - 17.25

Waat hun se all Problemer,
ass dann nëtt besser daat Uebst do op ze hieven
ewéi do leien ze loossen an verfaulen ze loossen,
vu que dass een sech nach gaer dofir beckt.

Garde-fou
4. September 2019 - 14.42

Merci fir déi Informatiounen, och déi bezüglech den 2 Initiativen ënnendrunn.

de Schéifermisch
3. September 2019 - 19.56

Ët gi Bongert iwwer Land an deenen d'Äppel nach Chrëschtdag un deene plakege Beem hänken, wéi Bullen um Chrëschtbeemchen! Dovun huet keen eppes, esouguer d'Vullen nët, well och fir si gefrurent Uebst ongenéissbar ass. Ët ass eng Schan, dass ët dat gëtt, wann ee bedenkt wéivill Millioune Mënschen uechtert d'Welt Honger leiden. Awer wéi heescht ët sou "schéin": wat näischt kascht, ass näischt. Duerfir kafe mir dann d'Äppel oder d'Bieren fir deier Souen am Supermarché.

Roby
3. September 2019 - 17.30

Wat Suergen!
Wann der mat 3 Äppel vun engem Stroossebam erwëscht gitt, da sot dir géift se op d'Police droen, wëll een se verluer hätt.