Das als Beispiel „sozialistischer Planwirtschaft“ verunglimpfte Gesetz wurde mit 31 Stimmen gegen 27-mal Nein und zwei Enthaltungen verabschiedet, auch wenn sich die DP-Fraktion skeptisch äußerte und ihn lediglich als ersten Schritt zu einer Stärkung des Gesundheitssektors außerhalb des Spitals bewertete. Das Gesetz schiebe der Kommerzialisierung des Gesundheitswesens einen Riegel vor, hoben hingegen sowohl LSAP als auch „déi gréng“ hervor.
Das Gesetz erlaubt die Auslagerung einzelner medizinischer Dienstleistungen in sogenannte Spital-Antennen. In Zukunft können Dialyse, bildgebende Verfahren (MRT, Scanner, Mammografie), leichte chirurgische Eingriffe und onkologische Behandlungen auch außerhalb der Krankenhausmauern erfolgen. Gebunden bleiben diese Außenstellen an das Krankenhaus, mit dem sie eine Konvention vereinbaren, was eine eventuelle Nachsorge garantieren soll. Die Initiative zur Schaffung von derlei Antennen kann von einem Spital, aber auch von einer Ärztegruppe ausgehen, wobei die Ärzte das Zentrum nach ihrem Gutdünken organisieren können. Auch wenn sie in einer Außenstelle arbeiten, müssen die Mediziner weiterhin Bereitschaftsdienst leisten. Ein medizinischer Dienst darf nur an zwei Außenstellen eines Krankenhauses angeboten werden. „Nicht alles überall“, heißt es in den Kommentaren zum Gesetzentwurf. Die Kosten für die Immobilien sowie die Geräteanschaffung und deren Betrieb werden wie bisher zu 80 Prozent vom Staat getragen.
Lange Wartezeiten vermeiden
Der „virage ambulatoire“ war im Koalitionsvertrag vorgesehen. Erklärtes Ziel ist es, den Zugang der Patienten zu medizinischen Dienstleistungen zu erleichtern und insbesondere lange Warteschlangen bei einzelnen Diagnoseverfahren zu reduzieren. Auch soll die Anbindung an ein Krankenhaus eine mögliche Konkurrenz von Privatpraxen bei der Personalrekrutierung verhindern. Es wäre schlecht, wenn gut eingespielte Mannschaften auseinandergerissen würden, sagte dazu Marc Hansen („déi gréng“).
Beschleunigt wurde der Prozess dieser Wende durch die Klage eines Radiologen, dem die Anschaffung eines MRT in seiner Privatpraxis untersagt worden war. Grundlage für die Entscheidung war ein großherzogliches Reglement, in dem festgelegt wurde, welche medizinischen Geräte ausschließlich in Krankenhäusern eingerichtet werden dürfen, und dazu gehören alle sogenannten schweren Apparate wie MRT und Scanner. Schließlich sollte das Verfassungsgericht 2019 feststellen, dass derlei Verbote lediglich per Gesetz verfügt werden könnten. Seither befand man sich in einem Rechtsvakuum. Dass es bis Juli 2023 dauerte, bis das Gesetzesprojekt dem Parlamentsplenum vorgelegt wurde, erklärte Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) u.a. mit der Covid-19-Pandemie, die die Arbeit am Gesetz während zwei Jahren unterbrochen hatte.
Die rechtliche Lücke wird nun gefüllt. Das Gesetz listet u.a. jene Gerätschaften auf, die nur im Krankenhaus oder in einer seiner Zweigstellen betrieben werden können. Es handelt sich dabei um kostspielige medizinische Apparate (teurer als 250.000 Euro) oder deren Handhabung einer Sonderausbildung bedarf.
Eine erste Außenstelle entstand vor über einem Jahr auf Potaschbierg bei Grevenmacher. Eine Ärztegruppe hatte aus eigenen Stücken ein MRT-Gerät erworben und in Betrieb genommen. Später schloss die Praxis eine Konvention mit dem CHL ab. Ein weiteres Zentrum soll in nächster Zukunft in Junglinster mit dem HRS-Krankenhaus entstehen, ein anderes, in Kooperation mit dem Chem, beim Thermalbad in Mondorf. Beide Spitäler würden auf das Gesetz warten, so Lenert. In Grevenmacher seien sowohl CHL als auch die praktizierenden Ärzte mit der Zusammenarbeit zufrieden, sagte Berichterstatter Mars di Bartolomeo (LSAP).
Patient im Mittelpunkt
Insbesondere die CSV hatte in den vergangenen Monaten immer wieder das Gesetzesprojekt kritisiert. Der Text sei in Panik entstanden, so Claude Wiseler. Er baue eine Mauer um die Spitäler und entlaste weder das Personal noch die Patienten. Auch sei das geplante Gesetz juristisch anfechtbar. Eine Bemerkung, die er gleich mehrfach anführte. So, als ob er um einen Anwalt bettle, der gegen das Gesetz klagen solle, höhnte Dan Kersch (LSAP). Es sei die normalste Sache der Welt, dass ein Gesetz angefochten werden könne, meinte ihrerseits Lenert. Da sind Leute, die schon Millionen „an de Grapp geholl hunn“.
Der Kurs einer zentral gelenkten Gesundheitspolitik werde munter weitergeführt, sagte hierzu Wiseler, der wie zu Wochenbeginn insbesondere die DP-Abgeordneten aufrief, den Entwurf abzulehnen.
Zur Fahnenflucht ließ sich die DP-Abgeordnete Carole Hartmann jedoch nicht verleiten, auch wenn sie etliche Bedenken äußerte. „Das Gesetz leitet eine Dezentralisierung ein, die die DP seit langem gefordert hat“, sagte sie. Das sei im Sinne der Patienten, insbesondere aus ländlichen Regionen. Das Gesetz betrachtete sie jedoch lediglich als eine Erweiterung des Spitalgesetzes. Er entlaste den Spitalsektor nicht und trotz Verteilung auf mehrere Standorte behalte das Krankenhaus die Kontrolle. Sie sah ihn als ersten Schritt, um die medizinische Versorgung näher am Bürger zu bringen. Es müsse jedoch an einer „richtigen Reform“ des Gesundheitswesens gearbeitet werden. Hartmann hätte sich mehr Mut beim Ausbau der Behandlungsmöglichkeiten außerhalb des Spitals gewünscht.
Neue Zentren werden dort entstehen, wo es Sinn ergibt, und nicht dort, wo am meisten Geld zu verdienen ist. „Es gilt, einen Wildwuchs zu verhindern, wie er in einem unserer Nachbarländer zu beobachten ist“, betonte Mars di Bartolomeo. In einem kleinen Land wie Luxemburg könne man sich eine Konkurrenz zwischen Spitälern und neuen Anlaufstellen wegen des Personalmangels nicht erlauben. Das Gesetz festige das Gesundheitssystem und stelle den Patienten und nicht kommerzielle Interessen im Mittelpunkt. Während der Pandemie habe sich das System bewährt. Laut Umfragen sei die Zufriedenheit bei den Patienten groß, auch wenn es stellenweise Handlungsbedarf gebe, etwa bei den Wartezeiten. Aber da sei in der Vergangenheit reagiert worden. In zwei Jahren wurde die Zahl der MRT-Geräte fast verdoppelt.
Heftigen Gegenwind bekam Wiseler von Dan Kersch. Er habe da einen Offenbarungseid gehört. Die CSV sei für die Liberalisierung des Luxemburger Gesundheitssystems und verlasse damit den jahrzehntealten gesellschaftlichen Kompromiss, der eines der leistungsfähigsten Systeme in Europa ermöglichte. Er warf dem CSV-Politiker vor, das Gesundheitswesen jenen Geschäftskreise überlassen zu wollen, die auch den Wohnungsmarkt beherrschen. Noch mächtigere Fonds aus dem Ausland stünden bereits in den Startlöchern. Wiseler handele wohl im Auftrag seines Spitzenkandidaten. Die neue CSV-Linie entspreche dessen neoliberalem Weltbild. Die LSAP werde nie zulassen, dass die Volksgesundheit zum Spielball von Geschäftsinteressen wird.
Anhand konkreter Zahlen wies Marc Hansen die Behauptung der Opposition zurück, immer mehr Menschen würden für MRT-Untersuchungen ins Ausland gehen. Es handele sich um lediglich 0,3 bis 0,9 Prozent der Bevölkerung je nach Landesregion. Da könne man wohl kaum von einer bereits bestehenden Zweiklassenmedizin reden. „Wir haben keine Zweiklassenmedizin, sondern ein Angebotsproblem.“ Wie liberal kann oder soll eine liberale Medizin sein, fragte Hansen. Ist eine vollständig liberale Medizin in einem öffentlich finanzierten System möglich? Muss der Staat dann nicht mitreden können, wo teure Apparate aufgestellt werden? Planung im Gesundheitsbereich habe nichts mit Planwirtschaft zu tun.
Das Gesetz wurde mit den 31 Stimmen von DP, LSAP und „déi gréng“ angenommen. CSV, ADR und Piraten lehnten das Gesetz ab. „déi Lénk“ enthielt sich.
Was noch beschlossen wurde
– Eine Konvention des Staates mit der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft „Média de service public“ (Radio 100,7) sieht 78,896 Millionen Euro für den Zeitraum 2024 bis 2030 vor. Ausgebaut werden dabei u.a. die Online-Präsenz des Senders und neue audiovisuelle Formate.
– Das Niederlassungsrecht wurde reformiert. So werden Erleichterungen bei der Beantragung einer neuen Niederlassungsgenehmigung nach einem Konkurs eingeführt. Gelockert werden die Bedingungen bei der Übertragung einer Firma an einen Mitarbeiter (drei statt bisher zehn Jahre Beschäftigung). Vereinfacht wird der Zugang zu einzelnen Berufen. Geregelt wird die Vermietung von Privatwohnungen über Plattformen wie Airbnb. Dabei wird zwischen kommerzieller und gelegentlicher Vermietung unterschieden. Wer seine Wohnungseinheiten öfter als 90 Nächte im Jahr vermietet, benötigt eine Niederlassungsgenehmigung.
– Wie anlässlich der letzten Tripartite beschlossen, wird der Staat den Betrieben die im Herbst fällige, dritte Indextranche 2023 über die Mutualitätskasse der Unternehmen kompensieren. Der Kostenpunkt beträgt mehr als 300 Millionen Euro.
– Ein weiteres Gesetz legt Qualitätskriterien für alle Arten von Senioreneinrichtungen fest, schreibt vor, welche Dienste sie anbieten, über welche Einrichtungen sie verfügen müssen und über welche Qualifikation das Betreuungspersonal verfügen muss. Die entsprechenden Kontrollen übernimmt das Familienministerium, das die Betriebsgenehmigung für Seniorenhäuser erteilt. Regelmäßig soll eine Befragung der Bewohner und deren Familienangehörigen über das Leben im Seniorenheim durchgeführt werden.
– Jede Gemeinde soll in Zukunft eine Kommission für interkulturelles Zusammenleben bilden. Diese soll auf kommunaler Ebene mögliche Hindernisse identifizieren, die das Zusammenleben unterschiedlicher Gemeinschaften erschweren, und den Austausch zwischen Gemeinschaften fördern. Das neue Gesetz schafft einen Hohen Rat für interkulturelles Zusammenleben. Ihm gehören Vertreter des Staates, von einschlägigen Organisationen, des Syvicol und aus den Kommunen an. Der Rat ersetzt den bisherigen „Conseil national pour étrangers“. Auf Staatsebene wird ein nationaler Plan für interkulturelles Zusammenleben erstellt, der dank eines Pakts mit den Kommunen dort umgesetzt werden soll.
– Am Mittwoch war der Zugang zu den „Ju-Cha“-Datenbanken der Justiz geregelt worden. Mit den gestern beschlossenen Änderungen des Polizeigesetzes wird nun genauer definiert, wer Zugang zu den verschiedenen Polizeidatenbanken hat, welche Daten in der zentralen Polizeidatenbank erfasst werden dürfen, wer sie einsehen darf und wie lange sie gespeichert bleiben dürfen. Geregelt wird auch der Zugang zu anderen staatlichen Datenbanken.
Et muss een schons so'en dass an den heutegen System net vill ordentlech funktionei'ert.
Hun di lescht Woch een RV fir CT Scan gebraucht.
1) Unfro per Mail mat Kopie vun der Ordonnance. Entfert no 2 Deeg, "Dei Zort Scanner machen mir net". faerdeg. Keng alternativ Propose. Net Patient/Client orientei'ert !
2) Unfro iwert Doctena. 2X . Aentfert "Et fehlen Donnéeen" Obwuehl Alles ausgefoellt war.
3) Unfro iwert den Site vum CHEM. Dir sidd an der falscher Abteilung. Mee di richteg Nummer oder eng Weiderleedung NIX. Ganz onfrendlech !
4) Um Site vum CHEM di richteg Abteilung fond an eng Online Unmeldung versicht. Bei menger Tel Nummer huet de Sytem eng oniwerwindlech "Error" fond . Unmeldung net meiglech.
5) Setzen mech an den Auto an fuhren an den CHEM ob Esch. An der Receptio'un (ganz frendlech/hellefsbered) gett meng Ordonnance un d'Abteilung CT gefaxt an no 2 Deeg krei'en ech mein RdV an meng Boite.
Fro'en mech ob bei all RdV so'u ee groussen Obwand muss bedriwen ginn. Ganz onproduktiv an verluren Zeit fir vill Leit.
Amplaatz dass Dokteren vill Appartementer benotzen fir hir Praxis, wir et unbruecht dei' Appartementer rem fir Wunnungszwecker ze benotzen.
Eng Group vun Dokteren sollten sech an enger "Maison médicale" groupei'eren an verschidden Sparten assurei'eren als och ambulant Eischtversuergung inklusiv Gerneralistengarden !
Wann x Dokteren ob enger Platz groupei'ert sinn, brengt daat Synergy effecter an der Administratio'un an och Avantagen fir Parking an R.d.V. an Disponibilitei't vun den Dokteren.
"Der Kurs einer zentral gelenkten Gesundheitspolitik werde munter weitergeführt,"
Wie muss ich mir eine dezentrale Gesundheitspolitik vorstellen. Muss ich vor jedem Scanner oder MRT Besuch Angebote einholen, um den Günstigsten zu ermitteln, wie beim Renovieren oder Häuserbau? Dezentral heisst doch auch, jeder kann seine Tarife nach Belieben festlegen, ist uns schon passiert.
Die Konservativen in Höchstform.Da stellt sich Wiseler nicht nur bei der unsäglichen " Fir de Choix "-Truppe in die erste Reihe,jene Bistumsfraktion die den Religionsunterricht in den Schulen behalten wollte,nein, er und seine Christensekte im Parlament wollen jetzt auch den Patienten einen Fuß stellen und die Wartelisten verlängern. Bravo. So sieht Zukunft mit einer Million Einwohnern aus. Aber gut dass es Koalitionen gibt.