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MenschenrechteLuxemburger Menschenrechtsaktivisten verlangen Haftung für Luxemburger Unternehmen

Menschenrechte / Luxemburger Menschenrechtsaktivisten verlangen Haftung für Luxemburger Unternehmen
Die Aktivisten bei einer Pressekonferenz im Jahr 2020 Archivfoto: Editpress/Julien Garroy

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Luxemburg muss Gesetze verabschieden, die sicherstellen, dass wirtschaftliche Tätigkeiten Luxemburger Unternehmen die Menschenrechte nicht verletzen. Das fordert die „Initiative devoir de vigilance“ schon seit einiger Zeit. Nun legte sie ein Papier vor, das beschreibt, wie ein solches Gesetz aussehen könnte.

Luxemburg ist im Oktober 2021 zum ersten Mal von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in den Menschenrechtsrat gewählt worden. Dieser Posten sei eine Ehre für unser Land, aber auch eine Verpflichtung, die es zwischen 2022 und 2024 wahrzunehmen gilt, erinnert die Initiative.

Das Ziel eines solchen Gesetzes, wie es die Gruppe von Aktivisten seit Jahren verlangt, sei es, sicherzustellen, dass in Luxemburg ansässige Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten die Menschenrechte, die Interessen der Arbeitnehmer und die international anerkannten grundlegenden Umweltstandards einhalten.

Ein wirksames Gesetz zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte müsse einige grundlegende Anforderungen erfüllen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der Wertschöpfungsketten zu verhindern und die Rechtssicherheit für Betroffene, Verbraucher und Unternehmen zu verbessern, schreibt die Initiative in einer Pressemitteilung.

Das Gesetz müsse für alle in Luxemburg ansässigen Großunternehmen gelten. Darüber hinaus sollte es aber auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten, deren Geschäftstätigkeit besondere Risiken birgt. Darunter versteht die Initiative Unternehmen, die in bestimmten Regionen oder Wirtschaftssektoren mit hohem Risiko tätig sind. Auch die in Luxemburg ansässigen Beteiligungsgesellschaften sollen mit in die Verantwortung genommen werden, so die Initiative. Die Unternehmen sollen einen Sorgfaltsplan („plan de vigilance“) erarbeiten und umsetzen.

Ein solches Gesetz müsse die Unternehmen dazu zwingen, bei ihrem operativen Geschäft eine angemessene Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt an den Tag legen, in Übereinstimmung mit den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Das Gesetz müsse alle international anerkannten Menschenrechte abdecken.

Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden gingen oft Hand in Hand, erklärt die Vereinigung. Dem müsse in dem Gesetz Rechnung getragen werden. Ein Beispiel hierfür ist eine Fabrik, die Chemikalien in einen Fluss fließen lässt. Die Chemikalien schaden der Umwelt, sie schaden aber auch der Bevölkerung (Trinkwasser, Fischerei) und der Gesundheit der Anwohner. Ein Gesetz über die Sorgfaltspflicht würde dafür sorgen, dass Unternehmen solche Risiken minimieren müssen, meint die Initiative.

Gesetz darf kein zahnloser Tiger bleiben

Damit das Gesetz kein zahnloser Tiger bleibt, müsse es Sanktionen vorsehen und Schadensersatzzahlungen an Opfer von Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht. In Luxemburg müsse eine Aufsichtsbehörde damit beauftragt werden, die Umsetzung zu kontrollieren.

Die Initiative hat Vorarbeit geleistet und ein 15-seitiges Dokument ausgearbeitet. Dabei stützte sie sich auf eine Studie von Dr. Basak Baglayan von der Universität Luxemburg, die im letzten Jahr veröffentlicht worden ist. (eng. Original und fr. Übersetzung). Luxemburg hinke dem internationalen Trend hinterher, findet die Initiative. Einige andere Länder hätten bereits ein solches Gesetz verabschiedet.

Die „Initiative devoir de vigilance“ ist seit einigen Jahren schon in Luxemburg aktiv. Letztes Jahr hatten ihre Mitglieder zusammen mit Mitgliedern anderer Menschenrechtsorganisationen vor den Firmensitzen von ArcelorMittal, ICBC, MindGeek, NSO Group und Socfin demonstriert, um auf die Menschenrechtsverstöße aufmerksam zu machen, die sie den Unternehmen vorwerfen.

Im Dezember hatte das Tageblatt berichtet, wie die Initiative einen Appell an das Luxemburger Unternehmen CAE Aviation gerichtet hatte. Gegen das am Findel ansässige Unternehmen werden schwere Vorwürfe erhoben. Laut der Rechercheplattform „Disclose“ hat sich CAE Aviation mit Personal und einem Spionageflugzeug an einer französischen Geheimoperation beteiligt, die aus dem Ruder gelaufen sei. Die 2016 gestartete Operation „Sirli“ habe zum Ziel gehabt, Aktivitäten von Terroristen an der libyschen Grenze zu entdecken. Schnell sei den Beteiligten aber klar geworden, dass die ägyptische Regierung die gelieferten Daten von Aufklärungsflügen benutzte, um Zivilisten zu töten, die im Verdacht standen, Schmuggler zu sein, schreibt „Disclose“. Das Tageblatt hatte über die Vorwürfe berichtet.