Um zu verhindern, dass auf die gesundheitliche Krise, die zur Wirtschaftskrise wird, eine soziale Krise folgt, wurden gleich zu Beginn des Corona-Stillstands, Mitte März 2020, Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit eingeführt. Der Bedarf war gewaltig: In den Monaten März und April 2020 waren die Anträge von jeweils mehr als 11.200 Unternehmen genehmigt worden. Mehr als 130.000 Menschen (berechnet in Vollzeitarbeitsplätzen) waren damals in Kurzarbeit.
Zum Vergleich: Zu Jahresbeginn 2020 (Januar und Februar), als die Konjunktur noch normal lief, hatten gerade mal 26 bzw. 27 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Weniger als 2.400 Menschen waren betroffen.
Seit Mai 2020 war die Zahl der betroffenen Firmen dann stetig rückläufig. Für November wurden nur noch 2.793 Anträge gestellt (2.679 wurden genehmigt). Doch mit einem neuen erzwungenen Stillstand im Dezember schnellten auch die Anträge für Kurzarbeit wieder in die Höhe. Insgesamt 4.172 Firmen hatten für den letzten Monat des Jahres einen Antrag eingereicht. Nach einem weiteren leichten Zuwachs der Anfragen für den Monat Januar 2021 waren auch die Zahlen für Februar und für März (4.450 Anträge) weiter gestiegen. Erst für den April 2021 waren die Anträge wieder leicht rückläufig.
Die Zahl der für den Juni 2021 eingereichten Anfragen ging nun, wie die Regierung am Freitag in einer Pressemeldung meldete, weiter leicht zurück. Dennoch bleibt das Interesse der Unternehmen weiterhin groß. Viele Firmen benötigen weiterhin staatliche Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Insgesamt hat die Regierung für Juni die Anträge von 3.676 Unternehmen genehmigt – nach 4.029 Genehmigungen im Vormonat. Die für Juni bewilligten Anträge betreffen 27.030 Mitarbeiter (berechnet in Vollzeitstellen), im Vergleich zu 31.342 Mitarbeitern im Vormonat.
Kosten von mehr als einer Milliarde Euro
Mit der Kurzarbeit („Chômage partiel“) wird der Krisen-Schock abgefedert: Firmen können ihre Beschäftigten, mit ihrem Fachwissen, kostengünstig halten – um in besseren Zeiten schnell wieder durchstarten zu können. Viele Arbeitnehmer wurden durch das Instrument davor bewahrt, ihren Job zu verlieren. Statec schätzt, dass die Arbeitslosenquote 2020 ohne Kurzarbeit bis auf 8 Prozent gestiegen wäre. Tatsächlich lag die Quote im Dezember bei 6,3 Prozent.
Die Corona-Kurzarbeit-Hilfen kosten den Staat sehr viel Geld. Von monatlich rund 635.000 Euro vor der Krise stieg die Summe seit März 2020 auf durchschnittlich 48 bis 49 Millionen, erklärte Arbeitsminister Dan Kersch Anfang März in einer Zwischenbilanz. Zwischen März 2020 und Februar 2021 wurden 985,3 Millionen Euro für Kurzarbeit ausgezahlt. Die meisten Unternehmen, die Kurzarbeit beantragten, kommen aus dem Handel, dem Bauwesen und dem Horeca-Sektor. Insgesamt erwartet die Regierung für 2021 ein Defizit von 2,1 Milliarden Euro beim Zentralstaat, nach einem Minus von mehr als 3,34 Milliarden Euro im Vorjahr.
Ursprünglich sollte die Corona-Sonderregelung zur Kurzarbeit nur bis Jahresende 2020 gelten. Um die von der Krise betroffenen Firmen und ihre Arbeitnehmer weiter zu unterstützen, wurden die Regeln, unter Bedingungen, jedoch bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zu diesem Datum sollen die Sonderregeln nun jedoch auslaufen, schreibt die Regierung am Freitag in der Pressemeldung. Mit anderen Worten, der Zugang zur Kurzarbeit muss nun konjunkturell oder strukturell bedingt sein, aus Gründen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Hinzu kommt, für die Monate März und Juni, eine kurzzeitige Sonderregelung für Firmen aus dem Bauwesen, die von der aktuell außergewöhnlichen Rohstoffknappheit betroffen sind. Andere Hilfsmaßnahmen werden derweil verlängert.
Die Kurzarbeit gilt für Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeiten teilweise oder ganz einstellen müssen, wenn das Unternehmen den normalen Betrieb nicht mehr gewährleisten kann. Betroffene Arbeitnehmer erhalten 80 Prozent ihres normalen Bruttostundenlohns – jedoch darf das Maximum von 250 Prozent des sozialen Mindestlohns nicht überschritten werden. Ein Unternehmen kann einen Teil der Belegschaft, oder aber eine ganze Abteilung, in Kurzarbeit schicken. Das vom Arbeitgeber gezahlte Kurzarbeitergeld wird vom Beschäftigungsfonds zurückerstattet.
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