Die wichtigste Neuerung des abgeänderten Gesetzes betrifft die Dauer der Isolation nach einem positiven Covid-19-Test von sieben auf vier Tage. Ist eine Person positiv, was zuerst durch einen Selbsttest festgestellt werden kann, muss sie sich auf der staatlichen Covid-19-Webseite melden und bekommt anschließend die Verschreibung für einen PCR-Test. Dieses Dokument gilt gleichzeitig als Krankenschein. Sind zwei Schnelltests während der Isolation negativ, kann die betroffene Person aus der Quarantäne. Klingen die Symptome nach dem vierten Tag jedoch nicht ab, muss der Patient seinen Arzt aufsuchen, um unter Umständen den Krankenschein zu verlängern. Beendet wird das systematische Contact Tracing. Nur in spezifischen Fällen würde darauf zurückgegriffen werden, etwa bei Clustern in Seniorenheimen, präzisierte Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP).
Trotz der anderen dramatischen Krise, gemeint ist der Ukrainekrieg, dürfe man die sanitäre Situation nicht unterschätzen. Covid-19 töte nach wie vor, so Berichterstatter Mars di Bartolomeo (LSAP). Derzeit erlebe man eine Herbstwelle. Die Infektionszahlen steigen, ebenso jene der Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern. Die Situation sei unter Kontrolle, müsse jedoch weiterhin unter Beobachtung bleiben. Insgesamt sei die Impfrate bei der Bevölkerung sehr gut, insbesondere bei älteren und vulnerablen Personen. Nachholbedarf besteht jedoch bei der zweiten Auffrischungsimpfung. Nur ein Drittel der über 60-Jährigen ließ sich den zweiten Boosterpiks setzen.
Eine weitere Änderung betrifft die erzwungene Isolation. Infizierte Personen konnten bisher auch gegen ihren Willen in einem Krankenhaus interniert werden. Die Bestimmung wurde jedoch während der Pandemie nicht angewandt. Josée Lorsché („déi gréng“) begrüßte die Abschaffung dieser Bestimmung. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass der Begriff der Zwangsisolation wohl aus dem Covid-19-Gesetz gestrichen werde, im Gesetz über die Direktion des Gesundheitsamtes aber weiter bestehen bleibe. Personen mit einer ansteckenden Krankheit können demnach auch weiterhin gegen ihren Willen isoliert werden. Diese Maßnahme sei verfassungswidrig und verstoße gegen die Internationale Menschenrechtskonvention, so Lorsché. Gesundheitsministerin Paulette Lenert zufolge sehe dieses Gesetz Rekursmöglichkeiten gegen eine erzwungene Isolationsentscheidung des Gesundheitsamtes vor. In den letzten 20 Jahren sei diese gesetzliche Bestimmung nur einmal zur Anwendung gekommen – bei einer Person mit der hoch ansteckenden Krankheit Tuberkulose. Lenert stellte die Bildung einer Arbeitsgruppe in Aussicht, die eine mögliche Abänderung des Gesetzes untersuchen soll.
Trotz der einstimmig beschlossenen Erleichterungen – das Covid-19-Gesetz bleibt. Dieses erlaube es, falls erfordert, schnell zu reagieren, so Berichterstatter Di Bartolomeo. In Spitälern und Alters- und Pflegeheimen sowie anderen Einrichtungen mit vulnerablen Personen muss nach wie vor eine Maske getragen werden. Empfohlen wird der Mund-Nasen-Schutz bei der Benutzung von Zug und Bus oder bei großen Menschenansammlungen in Innenräumen. Bei Symptomen wie Atemwegsprobleme sollten die Menschen zu Hause bleiben und einen Schnelltest machen, riet Gesundheitsministerin Lenert. Bei einem positiven Schnelltest sollte sich die betroffene Person auf der Plattform des Gesundheitsministeriums melden. Händewaschen und gutes Lüften seien weitere Maßnahmen bei der Bekämpfung von Covid-19. Fortgesetzt wird auch die Impfkampagne. Nicht alle Entscheidungen seien in der Vergangenheit wissenschaftlich untermauert, bestätigte Lenert auf eine diesbezügliche Bemerkung von Nathalie Oberweis („déi Lénk“). Das sei auch bei der nun beschlossenen Reduzierung der Isolation auf vier Tage der Fall. „Hätten wir alle Studien abgewartet, wären wir in eine Mauer gerannt“, so Lenert.
Das neue Gesetz bleibt bis Ende März 2023 in Kraft.
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