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Finanzielle Unterstützung2.000 Euro pro Monat für angehende Firmengründer

Finanzielle Unterstützung / 2.000 Euro pro Monat für angehende Firmengründer
Die Regierung will den Unternehmergeist fördern und den Mittelstand-Sektor stärken Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Um das Unternehmertum in Luxemburg zu fördern und das persönliche finanzielle Risiko für angehende Firmengründer etwas zu schmälern, hat sich die Luxemburger Regierung eine neue Beihilfe für Erstgründungen einfallen lassen.

Eine große Schwierigkeit, die Unternehmensgründer zu überwinden haben, sind die ersten Monate ihrer Tätigkeit. Es gilt, Aufbauarbeit zu leisten und Kunden zu finden. Einnahmen gibt es oftmals noch keine. Viele Menschen hält dies von der Gründung eines eigenen Betriebs ab.

Eine neue staatliche Beihilfe soll nun helfen, denjenigen, die das Risiko der Selbstständigkeit eingehen, das Leben etwas einfacher zu gestalten. „Da viele neu gegründete Unternehmen in den ersten Monaten ihrer Tätigkeit mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben, unterstützt die Beihilfe für Erstgründungen sie in dieser entscheidenden Phase“, so Mittelstandsminister Lex Delles laut Pressemeldung. „Mit dieser Beihilferegelung können wir also den Unternehmergeist fördern und den Mittelstand-Sektor stärken.“

Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der in monatlichen Raten von 2.000 Euro für eine Dauer von bis zu sechs Monaten ausgezahlt wird. Der Gesamtbetrag der Beihilfe darf 12.000 Euro pro Einzelunternehmen nicht überschreiten. Die Beihilfe („Aide à la primo-création d’entreprise“) kann mit anderen Beihilfen kumuliert werden kann.

Gewisse Sektoren sind ausgeschlossen

Die Beihilferegelung richtet sich an neu gegründete Kleinstunternehmen aus den Bereichen Handel und Handwerk, d.h. an Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen, doch bereits über eigene Räumlichkeiten verfügen. Der Jahresumsatz darf zwei Millionen Euro nicht übersteigen. Zudem dürfen die Geschäftsinhaber seit höchstens sechs Monaten im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein, nicht mehr als 25 Prozent der Anteile an einer anderen Gesellschaft halten und keine Altersrente, Erwerbsminderungsrente, kein Gehalt oder sonstige beruflichen Einkünfte, Arbeitslosengeld oder ähnliche Einkommen beziehen.

Von der Beihilfe ausgeschlossen sind Arbeitgeber, die in den vier Jahren zuvor mindestens zweimal wegen Verstoßes gegen das Verbot der Schwarzarbeit oder das Verbot der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne legalen Aufenthalt verurteilt wurden. Auch ausgeschlossen sind Unternehmen aus einer Reihe von genannten Sektoren. Mit dazu zählen beispielsweise Einkaufszentren oder Geschäftsflächen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern, Ausbildungszentren und -institute, Wellnesszentren, Solarium- und Saunabetriebe, Sicherheits- und Bewachungsunternehmen, Veranstalter von Aufführungen aller Art, Piercing- und Tätowierstudios, Geschäfte, die pornografisches Material verkaufen, Geschäfte, die hauptsächlich Tabak oder elektronische Zigaretten verkaufen, oder Transportunternehmen und Immobilienmakler.

Seit vergangenem Freitag können interessierte Unternehmer einen Antrag auf die Unterstützung stellen. Die Antragsformulare sind auf der Website www.guichet.lu unter der Rubrik „Finanzierung und Beihilfen“ verfügbar. Eine Entscheidung, ob die Beihilfe gewährt oder abgelehnt wird, wird auf guichet.lu innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags versprochen.