Headlines

Illegaler Waffenbesitz und Beamtenbeleidigung: Polizisten wurden als Idioten beschimpft

Illegaler Waffenbesitz und Beamtenbeleidigung: Polizisten wurden als Idioten beschimpft

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ein 18-Jähriger musste sich am Dienstag vor den Richtern wegen illegalen Waffenbesitzes und Beamtenbeleidigung verantworten. Nach einer Hausdurchsuchung hatte er drei Polizisten beschimpft. Als Strafe wird er voraussichtlich Sozialdienst leisten müssen.

Im vergangenen Sommer durchsuchten drei Polizisten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft das Elternhaus des Beschuldigten. Die Beamten stellten Falschgeld, Drogen und einen Schlagring sicher. Alles Gegenstände, die illegal im Großherzogtum sind.

Als die Hausdurchsuchung bereits abgeschlossen war, unterhielt sich der Angeklagte mit seiner Mutter in der Küche. Die Beamten, die am Küchentisch saßen und administrative Arbeiten erledigten, konnten Wortfetzen des Gesprächs vernehmen. Ein paar Mal soll das Wort „Idiot“ gefallen sein.

Einer der Polizisten fragte daraufhin, wen der Mann als Idiot bezeichnet hatte. „Sie“, lautete die Antwort. Der Polizist bohrte nach und wollte wissen, wie der Beschuldigte zu dieser Überzeugung gekommen sei. Diesem war jedoch nur noch ein „Weil sie welche sind“ zu entlocken. Genug, um noch wegen Beamtenbeleidigung angezeigt zu werden.

Der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, gab vor den Richtern zu, die Polizisten beschimpft zu haben. Den Schlagring habe er im Internet gekauft.

Die drei Beamten forderten als Nebenkläger insgesamt 750 Euro Schmerzensgeld. Einer von ihnen sagte aus, der Beschuldigte hätte die Polizisten zudem „Sklaven der Gesellschaft“ genannt.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand der Beamtenbeleidigung sowie den des illegalen Waffenbesitzes als erfüllt an. Er wies auf die besondere Dreistigkeit des Angeklagten hin, der die Beamten wiederholt beschimpft hatte.

Laut Gesetz könnte der junge Mann zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt werden. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah jedoch davon ab und sprach sich für Sozialdienst aus.

Das Urteil wird am 13. Februar gesprochen. Wegen des sichergestellten Falschgeldes und der Drogen muss sich der Mann noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht verantworten.

Grossebaf
25. Januar 2019 - 9.04

...ab in ein US-Erziehungscamp. Da lernt er wo er herkommt und wo er wieder hingeht. Wie sozial kann so ein Dummkopf denn sein? Die Sache mit der "schweren Kindheit" zieht nicht mehr.Die hatten wir auch.