Ein Kommissar, ein Zentrum und ein Expertenrat sollen die künftige Regierung bei ihrer Politik zur Förderung des Luxemburgischen unterstützen.
Zwei nationale Ereignisse rüttelten die Politik in den letzten Jahren so richtig wach. Zuerst das Referendum im Jahr 2015, das mit erdrückender Mehrheit die Vorschläge der Regierung u.a. zum Ausländerwahlrecht niederschmetterte. Dann die Petition zur Luxemburger Sprache, die innerhalb weniger Tage über 4.500 Unterschriften sammeln sollte. Luxemburgisch solle als erste offizielle Amtssprache genutzt werden, die Sprache als Nationalsprache für alle Gebietsansässige gesetzlich festgelegt werden, so die Petitionäre. Am Ende hatten rund 16.500 Personen die Bittschrift Nr. 698 unterschrieben. Dabei hätten 4.500 gereicht, damit sich Parlamentarier und Ressortminister mit den Initiatoren zusammensetzen.
Etwas weniger, aber beeindruckende 5.000 Unterschriften konnte wenig später die Petition Nr. 725 sammeln. Diese forderte ein entschiedenes Nein zu Luxemburgisch als erste offizielle Sprache in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten. Auf diese klaren Botschaften reagierte die Koalition im März 2017 mit einem Strategiepapier zur Förderung der Luxemburger Sprache mit dem erklärten Ziel, einen 20-Jahres-Plan für eine Sprachen- und Kulturpolitik um das Luxemburgische zu entwickeln. Im Dezember 2017 legte Schulminister Claude Meisch (DP) einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Ein Kommissar für die Sprache
Das Gesetz soll in erster Linie den institutionellen Rahmen für diese angestrebte Politik schaffen, so Franz Fayot (LSAP) am Mittwoch nach der ersten gemeinsamen Sitzung von Kultur- und Unterrichtsausschuss zu diesem Thema. Berichterstatter ist der DP-Abgeordnete Claude Lamberty.
Die Gesetzesvorlage, die übrigens auch in einer luxemburgischen Fassung vorliegt, sieht die Schaffung eines Kommissars für die Luxemburger Sprache vor. Ihm zur Seite steht ein interministerielles Komitee. Der Kommissar soll den 20-Jahres-Plan ausarbeiten und die Ressortministerien beraten, heißt im Erklärungstext zum Gesetzentwurf. Außerdem soll ein „Zentrum fir d’Lëtzebuergescht“ entstehen. Seine Aufgabe: Studium und Normierung der Sprache und Promotion des Luxemburgischen national und international. Das Zentrum würde mit anderen, bereits bestehenden Institutionen in diesem Bereich wie die Uni.lu, CNA („Centre national de l’audiovisuel“) und CNL („Centre national de littérature“) zusammenarbeiten.
Drittes Standbein wäre laut Gesetzesvorlage ein „Conseil permanent de la langue luxembourgeoise“ (CPLL) aus elf Luxemburgisch-Experten. Ein namensgleicher Rat war bereits per großherzogliches Reglement vom 5. Februar 2007 geschaffen worden. Er untersteht dem Kulturministerium. Der Gesetzentwurf erweitert jedoch den Aufgabenbereich des neuen CPLL.
Institutionell ist das Projekt Sprachförderung demnach gut aufgestellt. Die Schaffung zusätzlicher Organe bereitet jedoch dem seit bereits zehn Jahren Sprache und Kultur Luxemburgs erforschenden „Institut fir lëtzebuergesch Sprooch- a Literaturwëssenschaft“ an der Uni.lu Sorgen. „Mir gesinn hei eng Iwwerkomplexitéit vun de Strukturen“, heißt es im Gutachten des Instituts zum Gesetzentwurf. Das könnte zu Übertragungsverlusten und Problemen bei der Kompetenzaufteilung führen, heißt es weiter. Unklar sei die Rolle des Kommissars und ob das neue Zentrum Forschungsarbeiten durchführen solle.
Artikel 4 (1)
„La langue nationale des Luxembourgeois est le luxembourgeois“, heißt es in Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 1984. Womit das Luxemburgische erstmals als Sprache anerkannt und gesetzlich verankerte wurde.
Gesetze werden auf Französisch geschrieben. Im Umgang mit Verwaltungen und Gerichten könnten Französisch, Deutsch und Luxemburgisch verwendet werden, so das nach wie vor gültige Gesetz.
Erstmals soll mit der neuen Verfassung die Luxemburger Sprache ins Grundgesetz. In Artikel 4 (1) des Entwurfs heißt es: „La langue du Luxembourg est le luxembourgeois. La loi règle l’emploi des langues luxembourgeoise, française et allemande.“
Déi meescht leit schreiwen ob lëtzeburgesch well se dem mond no schreiwe können an nët un eng stur grammair gebonne sin.
Dat erhält och bill ausdrék. Hoffentlech gët do nët dru gefrekelt
Goethe und Schiller werden dann in Luxemburger Schulen auf Letzeburgisch gelesen?!