In der Urteilsbegründung hieß es, dass Swiss Olympic keine „Disziplinargewalt» über den 2006 zurückgetretenen Radprofi habe.
Das Verfahren war von der Schweizer Anti-Doping-Agentur Mitte des vergangenen Jahres angestrengt worden. Das Urteil kann vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS noch angefochten werden. „Jan Ullrich hat bereits 2006 seine Mitgliedschaft bei Swiss Cycling gekündigt, zu einem Zeitpunkt, als zwar interne Vorabklärungen im Zusammenhang mit allfälligen Dopingvergehen im Gang waren, gegen ihn jedoch noch kein Sanktionsverfahren hängig war», hieß es in der Urteilsbegründung.
„Da das Doping-Statut von Swiss Olympic eine fortdauernde Geltung für Athleten auch nach deren Rücktritt erst seit dem 1. Januar 2009 vorsieht, diese Möglichkeit jedoch nicht rückwirkend anwendbar ist, haben Swiss Olympic und seine Organe keine Disziplinargewalt mehr über den vor dem 1. Januar 2009 und vor Eröffnung eines Antidoping-Verfahrens zurückgetretenen Jan Ullrich.»
Lebenslange Sperre hätte gedroht
Ullrich, der 2002 wegen einer positiven Dopingkontrolle auf Amphetamine bereits sechs Monate gesperrt und 2006 im Zuge der Operacion Puerto um den spanischen Doping-Arzt Fuentes von der Tour de France suspendiert worden war, hätte trotz seines Rücktritts im Falle einer Verurteilung als Wiederholungstäter eine lebenslange Sperre gedroht.
Zwar sitzt Ullrich seit seinem Rücktritt im Februar 2007 nicht mehr im Radsattel, bei einer Sperre durch die Schweizer hätte er jedoch auch nicht mehr als verantwortlicher Betreuer in einer Mannschaft arbeiten dürfen. Die Schweiz ist sportjuristisch für den gebürtigen Rostocker zuständig, weil Ullrich in Scherzingen lebt und bis zu seinem Karriereende in dem Alpenland lizenziert war.
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