Seinen Gesetzesvorschlag hatte der sozialistische Abgeordnete Lucien Lux bereits im Jahr 2002 deponiert. Seiner Ansicht nach sollte die Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt werden.
In einem gemeinsamen Schreiben weigern sich Handelskammer, Handwerkskammer und Salariatskammer, den Gesetzesvorschlag zu begutachten. Gesetzliche Schritte in Sachen Mobbing am Arbeitsplatz seien verfrüht, heißt es. Das bereits im Juli erstellte Dokument wurde jetzt vom Parlament veröffentlicht.
Die Berufskammern verweisen dabei auf eine zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftern 2009 unterzeichnete Konvention über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Der Text wurde durch großherzogliches Reglement als allgemein gültig erklärt. Es muss jetzt noch in den Betrieben umgesetzt werden. Die Vereinbarung geht auf ein Rahmenabkommen zwischen Sozialpartnern auf EU-Ebene zurück.
Die Konvention sieht für 2014 eine erste Bilanz vor. Man sollte zuerst diese erste Bewertung abwarten, um gegebenenfalls die Vereinbarung zu ergänzen oder gesetzliche Schritte einzuleiten, so das von Roland Kuhn (Handwerkskammer), Michel Wurth (Handelskammer) und Jean-Claude Redind (Salariatskammer) unterzeichnete Dokument.
lmo
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