Die zwischen Sozialpartnern im Juni 2009 unterschriebene Konvention gegen Mobbing am Arbeitsplatz müsse schnellstens ergänzt werden, so die Mobbing asbl. in einer Mitteilung. Zwar begrüßt die Vereinigung die Konvention, bedauert jedoch, dass sie allgemein formuliert sei. Sie befürchtet, dass die Vereinbarung nicht umgesetzt werde. Auch blieben etliche Fragen unbeantwortet, so etwa die über die rechtliche Gültigkeit von Sanktionen. Und wie es denn das Recht von Mobbing-Opfern auf Hilfe stehe, fragt Mobbing asbl. weiter.
Siehe auch:
Anti-Mobbing-Gesetz: Jetzt nicht
Die Berufskammern von Patronat und Salariat – Handelskammer, Handwerkskammer und Salariatskammer – hatten sich vor kurzem geweigert, einen aus dem Jahr 2002 stammenden Gesetzesvorschlag des sozialistischen Abgeordneten Lucien Lux zu begutachten. Gesetzliche Schritte seien derzeit verfrüht, so die Vertreter von Unternehmen und Gewerkschaften in der gemeinsamen Stellungnahme. Zuerst wolle man die Auswirkungen der 2009 unterschriebenen Konvention prüfen. Eine erste Bilanz soll frühestens 2014 gezogen werden.
Die Mobbing asbl ist eine vom LCGB ins Leben gerufene Vereinigung. Allein im letzten Jahren verzeichnete sie 286 Beratungen mit Mobbing-Opfern. 2.200 mal wurde die Beratungsstelle kontaktiert.
lmo
Zu Demaart
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