Der Ministerrat hat am Freitag den Gesetzentwurf über den Mediateur in zivilrechtlichen Angelegenheiten angenommen. Wird der Richter mit einer Streitsache befasst, kann er die Mediation vorschlagen, vorausgesetzt die Angelegenheit ist nicht bereits vor Gericht gelandet. Der Vermittler ist ein staatlich anerkannter Sachverständiger. Die Parteien können sich jedoch auch einen nicht offiziell zugelassenen Vermittler wenden. Die neue Prozedur garantiert auch eine zügige Abwicklung der Affäre. In spätestens drei Monaten, nachdem der Vermittler mit der Angelegenheit befasst worden ist, soll die Entscheidung vorliegen. Notfalls kann der Richter die Frist verlängern.
Bei Scheidung, Auflösung eines Partnerschaftsvertrags, bei Fragen von Alimentenzahlungen und Vormundschaft muss auf den staatlich anerkannten Vermitter zurückgegriffen werden. Der Richter schlägt die Vermittlung vor und ordnet eine Informationsversammlung an.
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