Damit EU-weit agierende Unternehmen sich nicht mit 27 unterschiedlichen Steuergesetzgebungen auseinandersetzen müssen, will die Union europaweit eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer einführen. Einen entsprechenden Vorschlag legte am Mittwoch die Europäische Kommission in Brüssel vor.
Künftig sollen Unternehmen demnach wählen können, ob sie sich – wie bislang – an die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen halten oder für das europäische Modell optieren. Entscheiden sie sich für die EU-Version, würden ihre zu versteuernden Einnahmen künftig für die gesamte EU an einer einzigen Anlaufstelle ermittelt, nämlich dort, wo das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Je nachdem, in welchen Ländern das Unternehmen wie aktiv ist, würde dann bestimmt, welcher Teil davon wo versteuert werden muss. Die Höhe der Steuern bestimmen dabei die Länder nach wie vor selbst.
700 Millionen Euro Verwaltungsersparnis
Nach Schätzungen der EU würde diese sogenannte einheitliche konsolidierte Bemessungsgrundlage den Unternehmen jährlich 700 Millionen Euro Verwaltungsersparnis einbringen.
Weitere 1,3 Milliarden Euro könnten die Unternehmen laut Kommission dadurch sparen, dass sie Gewinne in einem europäischen Land mit Verlusten aus einem anderen verrechnen könnten. Dies ist bislang nicht der Fall. Wegen der Komplexität der unterschiedlichen Gesetzgebungen scheuen vor allem kleinere Unternehmen ohne spezialisierte Steuerabteilung oft vor der Expansion ins EU-Ausland zurück.
Dies soll sich nach dem Willen der Kommission nun ändern. Nach Einschätzung der Kommission würde die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union deutlich erhöhen. Sie werde es «leichter, billiger und bequemer machen, Geschäfte in der EU zu machen», betonte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta.
Widerstand aus Irland
Ob die Mitgliedsländer den Vorschlag annehmen ist bislang noch unklar. Eine ganze Reihe Staaten, darunter auch Deutschland und Frankreich, wollte den Vorstoß zunächst abwarten. Klare Ablehnung signalisierte bislang lediglich Irland, das wegen seiner niedrigen Körperschaftsteuer bei den EU-Nachbarn ohnehin in der Kritik steht.
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