Die nationale Kommission zur Kontrolle und Evaluation hält in ihrem Bericht fünf Sterbehilfefälle binnen zwei Jahren fest. Von Missbrauch dürfe also nicht die Rede sein, stellte ADMD-L-Präsident Christophe Schiltz am Donnerstag fest. Die Vereinigung zog Bilanz von ein Jahr Sterbehilfegesetz. Zugleich wies Schiltz darauf hin, dass sich diese Schlussfolgerung allein auf die der Kommission gemeldeten Fälle beziehe. Gemeldet würden bloß die Euthanasie-Fälle.
Bei der Palliativpflege dagegen bestehe keine Meldepflicht, wodurch sich Missbrauch bei dieser Behandlung nicht von vornherein ausschließen lasse. Weiterhin würden viele Personen mit der Schwierigkeit konfrontiert, einen Arzt zu finden, der sich zur Sterbehilfe bereit erklärt. Es sei wichtig, hier etwas zu unternehmen. „Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist von zentraler Bedeutung für die Euthanasie“, unterstrich Schiltz. Damit verhindere man jeglichen „Sterbe-Tourismus“.
Panik unbegründet
Demnach solle der Patient rechtzeitig mit seinem Hausarzt über das Thema Euthanasie reden und gegebenenfalls auf die Broschüre „25 Fragen – 25 Antworten“ bezüglich des assistierten Suizids zurückgreifen. Für den Abgeordneten und Vizepräsidenten der ADMD-L, Jean Huss, sei der kleine Prozentsatz an Sterbehilfefällen von vornherein klar gewesen. Die Horrorgeschichten, die das «Luxemburger Wort» im Vorfeld des Sterbehilfegesetzes monatelang verbreitete, seien völlig überzogen gewesen. Bisher seien die Pflegeheime noch nicht von Euthanasiewellen heimgesucht worden.
Es leuchte ebenfalls ein, dass die rund 700 Bestimmungen zum Lebensende, die mittlerweile bei der Kommission eingegangen seien, nicht die gleiche Anzahl an Euthanasiefällen mit sich bringen, ergänzte die Abgeordnete Lydie Err. Das Gesetz sei ein guter Anfang, aber auch nicht „der Weisheit letzter Schluss“.
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