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Längere Öffnungszeiten im Handel ja, aber nur wenn gleichzeitig Kompensationen für die Beschäftigten vorgesehen werden. Das fordern die Gewerkschaften am Mittwoch.

Samstags bis 20.00 Uhr shoppen – seit einem Jahr ist das auch in Luxemburg möglich. Die Ausnahmeregel wurde vor kurzem von Mittelstandsministerin Françoise Hetto-Gaasch um ein weiteres Jahr verlängert. Die Neuerung soll dann in ein neues Ladenschlussgesetz einfließen.

In dem neuen Gesetz müssten gleichzeitig Kompensationen für die Beschäftigten im Handel vorgesehen sein, forderten am Mittwoch OGBL und LCGB auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Tatsächlich haben sich die Gewohnheiten im Handel seit dem Gesetz von 1995 wesentlich verändert. Nicht nur am Samstag bleiben die Geschäfte länger auf, auch sonntags laden immer mehr Geschäfte die Kunden zum Einkaufen ein. Für die betroffenen Beschäftigten wirkt sich das auf das Familien- und gesellschaftliche Leben aus.

Umsatzsteigerung

Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Schließzeiten am Samstag wird mit einer Umsatzsteigerung begründet. Laut Handelskonföderation ist ein Umsatzplus von 3,4 Prozent verzeichnet worden. Die Gewerkschaften bezweifeln diese Zahl, zumal die Kaufkraft im Land nicht zugenommen haben dürfte.

Von den Verlängerungen der Öffnungszeiten sind laut OGBL-Sekretär André Sowa Tausende Beschäftigte betroffen. Für sie sollten Kompensationen vorgesehen werden, ob die nun materieller Natur sind oder in Form von Freizeit gewährt werden, sei Verhandlungssache.

Bereits heute ist vieles erlaubt

Luxemburgs Geschäftszeiten sind den Gewerkschaften zufolge im Vergleich zum Ausland nicht so restriktiv wie allgemein behauptet wird. Bereits heute können in dreizehn Gemeinden die Geschäfte sonntags den ganzen Tag über öffnen. Es handelt sich dabei oftmals um Kommunen mit starken Touristenaufgebot oder Grenzortschaften. Das aktuelle Gesetz erlaubt auch die Öffnung am Sonntagmorgen.

Probleme sehen die Gewerkschaften für kleine und mittlere Geschäfte. Für sie lohnten sich die längere Öffnungszeiten oftmals nicht. Das gilt auch für die Läden in den Großkaufhäusern. Dass diese von den Betreibern der Kaufhäuser manchmal unter Druck gesetzt würden, sich den Öffnungszeiten des Supermarkts anzupassen, zeigte Gewerkschafter Sowa anhand eines Briefs, den ein Kleinhändler bekommen hatte, nachdem er es gewagt hatte, bereits um 19.40 statt um 20.00 Uhr zu schließen.