Welches Mittel nehmen? Das teure Original oder das Nachahmeprodukt, das billiger aber dieselbe Wirkung hat wie das erstgenannte? In Zukunft werden die Patienten darüber entscheiden können. Je nach Wahl muss er jedoch tiefer in die Tasche greifen.
In Zukunft wird die Gesundheitskasse für alle Mittel mit derselben therapeutischen Wirkung einen einheitlichen Rückerstattungstarif festlegen. Entscheidet sich der Patient für das teurere Mittel statt des Nachahme-Mittels oder des Generikums wird er den Unterschied aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Das sieht ein großherzogliches Reglement vor, das der Ministerrat am Freitag angenommen hat.
Mit dieser neuen Regelung wird ein weiteres Element der Gesundheitsreform umgesetzt, die vor quasi einem Jahr im Parlament gestimmt worden ist. Eines der Ziele der Reform ist es, die Nutzung billigerer, aber in ihrer Wirkung gleichwertiger Präparate zu fördern. Das Gesetz zwingt den Arzt nicht dazu, das Generikum zu verschreiben. Der Apotheker muss jedoch den Patienten auf die Alternativen hinweisen und ihm die Wahl überlassen. Verschreibt der Arzt demnach das teuere Präparat, muss der Apotheker auf die billigere Variante aufmerksam machen.
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