Wer in Luxemburg einen Asylantrag gestellt hat, bekommt Sozialhilfe – in Form von Sach- und Geldleistungen. Diese Stütze soll nun reduziert werden. Die Beträge sollen den in den Nachbarländern üblichen angepasst werden, heißt es von Regierungsseite nach der Ministerratssitzung am Freitag. Neu ist, dass den Asylbewerbern angeboten werden kann, sich an gemeinnützigen Tätigkeiten zu beteiligen, insbesondere im Flüchtlingsheim oder im Umfeld der Struktur. Umsonst muss derlei Arbeit nicht sein. Sie ist jedoch für jeden Sozialhilfeempfänger auf zehn Stunden die Woche begrenzt.
Dritte Neuerung im Reglement über Sozialhilfe für Asylwerber: Die Liste der Gründe, um die Stütze zu kürzen oder zu streichen, wird länger. Sie kann entzogen werden, wenn der Betroffene ohne triftigen Grund sich weigert, an Sprachkursen teilzunehmen, alltägliche Reinigungsarbeiten im Heim oder in dessen Umgebung auszuführen, Kinder im schulpflichtigen Alter in der Schule einzuschreiben oder sich einer notwendigen, medizinischen Behandlung entzieht, und damit zu einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit wird.
2011 wurden 1986 Asylanträge in Luxemburg gestellt. Immigrationsminister Nicolas Schmit hatte eine Kürzung der Sozialhilfe für Asylbewerber bereits im Dezember 2011 angekündigt.
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