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Betrunkene und Raser aufgepasst

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Verkehrsrowdys und Alkohol-Liebhabern geht es ans Punkte-Portemonnaie. Dem Vorentwurf eines Gesetzes werden für bestimmte Vergehen mehr Punkte kosten. Der Ministerrat stimmte dem Projekt zu.

Insgesamt 36 Verkehrstote hatte Statec unlängst in seiner provisorischen Bilanz für das Jahr 2011 gezählt. Damals wurde schon angedeutet, dass härtere Strafen ausgearbeitet würden.

Was sich ändern soll

Fahren unter Alkoholeinfluss:
über 1,2 Promilles: 6 Punkte (bisher 4)
zwischen 0,8 und 1,2 Promilles: 4 Punkte (bisher 2)
Derselbe Punkteverlust ist für Fahren unter Drogeneinfluss vorgesehen.

Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung:
«délit de grande vitesse»: 6 Punkte (bisher 4)

Fahren ohne Sicherheitsgurt: 2 Punkte (bisher 1)
Fahren ohne Helm: 2 Punkte (bisher 1)

Neu:
Zwei Punkte verliert man bei:
Nichtachten der Einbahn-Regelung, zu nahes Auffahren.

Einen Punkt verliert man, bei:
Telefonieren im PKW ohne Freisprechanlage.
Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage.

(Jeder Fahrer hat zwölf Punkte Kredit)

Auch die Geldstrafen werden erhöht.

Bei Nichtbeachtung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden PKW:
145 Euro (bisher 74)

Bei nicht angelegten Gurt und angepasstem Kindersitz:
145 Euro (bisher 49)

Fahren ohne Motorradhelm:
145 Euro (bisher 49)

„Im Rahmen unserer ganzen Planung für die Sicherheit auf den Straßen, haben wir uns auch noch einmal den Punkteführerschein angeschaut“, so Minister Claude Wiseler (CSV) am Freitag Tageblatt gegenüber. Die Zahl der Punkte, die man verliert, werden sich demnach bei bestimmten Vergehen ändern. „Wir haben beschlossen, das aber nur auf jene Bereiche anzuwenden, die die Sicherheit auf den Straßen angehen“, so Wiseler.

Weitere Vergehen im Visier

Die großen Kategorien sind Geschwindigkeit und Alkohol, „weil wir merken, dass über 50 Prozent der Unfälle auf diese Faktoren zurück zu führen sind.“ Höhere Punktabzüge sind bei Alkohol am Steuer oder zu hoher Geschwindigkeit vorgesehen. Hinzu kommen aber auch Vergehen, die bisher nicht mit Punktabzügen bestraft wurden, zukünftig aber geahndet werden sollen, wie etwa das Telefonieren ohne Freisprechanlage, gegen die Einbahnstraße fahren oder das zu dichte Auffahren auf den Vordermann. Auch die Verletzung der Gurt- oder Helmpflicht bzw. das Fehlen eines Kindersitzes werden wohl zukünftig strenger geahndet.

„Wir schlagen hier Punktabzüge für jene Sachen vor, bei denen wir sehen, dass sie in unseren Bilanzen viele Unfälle, Verletzte und Tote verantwortlich sind. Da wollen wir strenger sein. Das Ziel ist mehr Sicherheit auf den Straßen.“

Teures Handy-Gespräch

Wird das Gesetz gestimmt, verliert der Fahrer, der mit mehr als 1,2 Promilles Alkohol im Blut erwischt wird, 6 statt bisher 4 Punkte, das heißt die Hälfte des Punktekredits. Wer zwischen 0,8 und 1,2 Promilles hat, büsst vier statt bisher zwei Punkte ein. 6 Punkte (bisher 4) gehen auch bei Geschwindigkeitsdelikten verloren. Gurtmuffel werden zwei Punkte zahlen (bisher ein Punkt). Telefonieren ohne Freisprechanlage kostet einen Punkt.

Wann diese neuen Regelungen in Kraft treten werden, ist noch nicht klar. Derzeit liegt lediglich der Vorentwurf eines Gesetzestextes vor.