Ein sogenannter „Scammer“ kontaktiert sein Opfer telefonisch und gibt vor, meist in englischer Sprache, Experte einer internationalen Firma, wie etwa Microsoft, zu sein. Im Gespräch gaukelt er dann vor, dass der Computer mit schädlicher Software infiziert sei.
Der Anrufer nutzt die Angst des Opfers aus, um es auf eine Fernwartungswebseite zu locken, unter dem Vorwand, von hier aus den Virus beseitigen zu können.
Persönliche Daten ausspioniert
Doch durch das Einloggen auf einer solchen Webseite, überlassen die Opfer den Angreifern uneingeschränkten Zugriff auf den heimischen Computer und damit auch die Einsicht in persönliche Daten und Bankkonten. In der Regel installieren die „Scammer“ Trojaner auf dem PC und erlangen so die komplette Kontrolle über die Maschine.
„Scamming“ ist weltweit zum regelrechten kriminellen Trend geworden. Aber auch in Luxemburg gibt es aktuelle Fälle. Dies bestätigte die Polizei gegenüber Tageblatt.lu. Auch Circl (Computer Incident Response Center Luxembourg) sind Fälle von „Scamming“ hierzulande bekannt. Cases und Bee Secure Luxemburg, die sich für die Sicherheit im Internet einsetzen, warnen vor der gefährlichen Masche. Nadine Schirtz von Cases spricht von bis zu zehn gemeldeten Fällen. Allerdings würden viele „potentielle Opfer“ die Anrufe gar nicht erst melden, da sie sofort auflegen würden, so Schirtz. Grund für die Verwirrung sei, dass die meisten Scammer nur englisch sprechen.
Enorme Folgen
Im schlimmsten Fall wird das Opfer nicht nur seines Geldes und seiner Daten beraubt, sondern muss auch noch hohe Reparaturkosten begleichen, um den Computer von den Schadprogrammen zu befreien. Die mildeste Strafe, mit der Internetbetrug geahndet wird sind zwei Monate bis zwei Jahre Gefängnis bzw. eine Geldstrafe von 500 bis 25.000 Euro, so Henri Eippers, Pressesprecher der Justiz gegenüber Tageblatt.lu. Wird zusätzlich der Computer ausspioniert, sowie Daten oder Programme modifiziert, dann muss der Betrüger mit mindestens vier Monaten Haft und mindestens 1250 Euro Strafe rechnen, so Eippers weiter. Kommt es zum Bankdatenklau, spricht man nicht mehr von Vergehen, sondern von einem Verbrechen. Hierauf stehen fünf bis zehn Jahre Gefängnis.
„Wer einen Anruf von einem angeblichen Computerexperten erhält, der ihn auf Probleme mit seinem PC hinweist, sollte dessen Aufforderungen auf keinen Fall nachkommen und das Gespräch sofort beenden“, warnt die Organisation Cases.
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