Straftäter werden vor den Justizbehörden anderer EU-Länder keine Geheimnisse mehr haben. In Zukunft wird ausländischen Behörden auf Anfrage die ganze Liste der Straftaten übermittelt, die im Strafregister zu einer bestimmten Person eingetragen wurden, falls diese Person in einem anderen EU-Staat strafrechtlich belangt wird. Davon betroffen sind nicht nur Bürger mit Luxemburger Nationalität, sondern alle in Luxemburg seßhaften oder arbeitenden Personen. Der Ministerrat billigte am Freitag das entsprechende Gesetzesprojekt, das eine EU-Entscheidung in nationales Recht umsetzen soll.
" class="infobox_img" />Das Sündenregister der Luxemburg kann in Zukunft auch andren EU-Staaten übermittelt werden, wenn sie dort vor Gericht stehen.
Mit dem gleichen Gesetzesentwurf sollen veraltete Bestimmungen beseitigt werden. Nicht mehr ins Strafregister eingetragen wird, wer wegen Beleidigung, Landstreicherei, Bettelei oder Besitz von falschen Gewichten verurteilt wurde. Nicht mehr eingetragen werden auch Verurteilungen wegen Falschparkens.
Strenger durchleuchtet werden kann in Zukunft eine Person, die wegen eines Sexualdelikts gegen Kindern und Jugendlichen bestraft wurde und einen Job anstrebt, bei dem er in Kontakt zu Minderjährigen steht. Arbeitgeber können bei der Einstellung eines verurteilten Straftäters einen Auszug aus dem Strafregister beantragen, vorausgesetzt der Betroffene ist damit einverstanden. Dasselbe Recht werden Vereinigungen haben, die Ehrenamtliche für die Kinderbetreuung suchen.
Zu Demaart
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