Die Tat geht auf das vergangene Jahr zurück. Der 37-jährige Beschuldigte soll am Nachmittag des 1. September 2010 in der rue Michel Rodange in Esch seine Frau nach einem Streit brutal zusammengeschlagen und ermordet haben.
Das Ehepaar lebte mit seinen drei Kindern zusammen und laut Aussagen eines Polizisten in erster Instanz habe die Familie sich in Gegenwart ihrer Nachbarn nie auffällig, aggressiv oder kriminell verhalten. Zum Zeitpunkt der Tat war die damals zehnjährige Tochter dabei. Der mutmaßliche Täter war vor dem Berufungsrichter, genau wie in erster Instanz, geständig. Insgesamt soll er fünf Mal auf seine Frau eingestochen haben, weil sie angeblich ein aussereheliches Verhältnis hatte. «Ich versuchte, mein Leben mit meiner Frau und unseren Kindern aufzubauen, doch zum Tatzeitpunkt war ich nicht ich selbst», so der Angeklagte.
Er zeigte vor den Richtern keine Reue für seine Tat, entschuldigte sich aber bei seinen Kindern. Sein Rechtsanwalt, Me Jean Tonnar forderte vor dem Berufungsgericht mildernde Umstände. In erster Instanz war der Beschuldigte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung dieses Urteils. Am 30. Mai wird das Urteil vor dem Berufungsgericht verkündet.
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