Die Fakten gehen auf den 10. November 2010 zurück. Gegen 23.30 Uhr soll der Angeklagte seine Frau, mit der er drei Kinder hatte, bei einem Streit mit einem Messer tödlich verletzt haben.
Nach der Tat suchte er in der Nähe wohnende Familienangehörige auf, die dann die Polizei verständigten. Ihre Kinder, zwei Jungen und ein Mädchen, die zur Tatzeit zwei, neun und dreizehn Jahre alt waren, befanden sich zwar im Elternhaus, wurden aber nicht Zeuge der tödlichen Auseinandersetzung.
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Der psychiatrische Experte sagte während des Prozesses aus, dass der Beschuldigte vor dem Ehestreit als pathologisch eifersüchtig galt und nach der Tat am Boden zerstört war. Heute sei er selbstmordgefährdet. Er sei kein gewalttätiger Mensch, sondern eher jemand, der sein Gewaltpotenzial gegen sich selbst einsetzen würde. Die Tat wurde, laut Gutachter im Affekt ausgeführt. Ein Grund waren Diskussionen über eine Trennung des Paares. Der Beschuldigte litt schon vor der Tat unter Depressionen. Er sei er strafrechtlich jedoch vollkommen zurechnungsfähig.
Sein Verteidiger, Me Philippe Stroesser, sprach von einer Tragödie, die in einer Affekt-Handlung gipfelte. Er sprach von einem sogenannten «spontanen Gewaltakt» und betonte, dass dieser nach der Tat bereut wurde.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft behielt den Totschlag zurück und forderte eine Haftstrafe von 15 Jahren mit einer möglichen Bewährung. Die Richter kamen dem nach und verurteilten den 37-Jährigen zu einer Haftstrafe von 15 Jahren, davon sieben Jahre auf Bewährung.
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