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Zuerst die Senioren

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Ärzte und Gesundheitskasse haben sich auf die Bedingungen zur Einführung des Reverenzarztes verständigt. Vor allem chronisch Kranke und ältere Personen sollen in einer ersten Phase angesprochen werden.

Eigentlich sollte die Neuerung bereits Anfang des Jahres in Kraft treten, doch Meinungsverschiedenheiten, unter anderem bei den Tarifen für die Leistungen der Referenzärzte, verzögerten die Einführung. Am Mittwochnachmittag wurden sich Ärztevereinigung und Gesundheitskasse handelseinig. Das betrifft insbesondere die Vergütung des Referenzarztes. Er soll in Zukunft den Patienten auf seinem medizinischen Weg begleiten. Dr. Claude Schummer, Generalsekretär der Ärztevereinigung AMMD bezeichnet die Vereinbarung als Kompromiss, mit dem die Ärzteschaft jedoch durchaus leben könne. Für Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo wird ein Schlüsselelement der Gesundheitsreform umgesetzt. Die neue Regelung tritt am 1. Juli in Kraft.

Di Bartolomeo: «Ein flottes Konzept»

Mit der Einführung der Referenzarztes wird die Allgemeinmedizin und die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung gestärkt, so Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo. Der Haus- und Vertrauensarzt soll den Patienten in einem immer komplexeren System leiten. Die Einführung des Referenzarztes sei gut für den Patienten, werde mittelfristig jedoch auch der Gesundheitskasse Vorteile bringen, werden doch in Zukunft unnötige Wiederholungen bei medizinischen Diagnosen zum Beispiel vermieden. Ein flottes Konzept, das sich nun in der Praxis bewähren müsse, so di Bartolomeo.

In einer ersten Phase sollen vor allem chronisch Kranke und ältere Patienten (über 70 Jahre) ihren Referenzarzt bekommen. Was jedoch nicht ausschließt, dass auch jüngere Versicherte und Gesunde einen Arzt ihrer Wahl zum Referenzarzt machen. Erreicht wird diese Zielsetzung durch eine ausgeklügelte Tarifstruktur. So wird die Leistung des Referenzarztes für einen chronisch kranken oder älteren Patienten höher bewertet als bei einem jungen, gesunden Versicherten.

Vorsorgemedizin

Stärker befassen werden sich die Referenzärzte in Zukunft auch mit Vorsorgemedizin. Vergütet wird diese Zusatzleistung jedoch erst ab 2014. Erst dann dürften auch jüngere und gesunde Versicherte für den Referenzarzt interessant werden.

Aufgabe des Referenzarztes oder Vertrauensarztes ist es, den Patienten regelmäßig zu treffen und ihn zu beraten. Den Patienten bleibt es überlassen, ob sie sich einem Referenzarzt anvertrauen oder nicht. Obligatorisch ist nichts. Entschließt sich er sich jedoch dazu, wird der Patient mit seinem Arzt eine Art Vertrag abschließen. Darin werden Rechte und Pflichten beider Seiten festgehalten werden.

Die Gesundheitsreform sieht auch die Einführung einer einheitlichen Patientenakte vor. Diese wird vom Referenzarzt erstellt und gepflegt. Vor allem sie bewirkt die Mehrarbeit des Arztes. Darin eingetragen werden auch die von seinen Kollegen und Fachärzten erstellten Diagnosen und verschriebenen Therapien. Dem Patienten wird beim Besuch seines Referenzarztes eine aktualisierte Version der Akte überreicht, in einer ersten Phase auf Papierform. Bei chronisch Kranken und Senioren wird dem Arzt diese Zusatzleistung zweimal vergütet, bei seinen anderen 18 – 70 jährigen Patienten einmal im Jahr. Ausgeschlossen von der Regelung sind derzeit Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, es sei denn sie sind chronisch krank.

Die in Bälde vom Referenzarzt erstellte Patientenakte ist die Vorläuferin der elektronischen Patientenakte. Diese wird neben Diagnosen und Therapien in Zukunft auch die Ergebnisse von Scanner und anderen bildgebenden Verfahren in der Medizin enthalten.