Die Straftaten sollen sich zwischen 2000 bis 2006 in Diekirch abgespielt haben. Damals soll der Beschuldigte die damals noch minderjährige Melanie P. mehrere Male vergewaltigt haben. Laut dem am Anfang der Verhandlung gehörten Ermittler hatten beide Frauen 2010 erstmals öffentlich über die Angriffe geredet, jedoch keine Klage erhoben.
Am Donnerstag nun war es die heute 21-jährige Tochter, die unter Tränen und mit angsterfüllter Stimme ihre Version der Fakten gab. Besonders belastend für die Tochter war, neben den sexuellen Übergriffen, die Tatsache, dass ihr Stiefvater sie auf Schritt und Tritt kontrollierte und eifersüchtig auf all ihre Bekannten war.
Die Mutter ihrerseits sprach von den positiven Anfängen ihrer 15-jährigen Verbindung mit dem Angeklagten, der mit der Zeit aber immer gewalttätiger wurde. Ausschlaggebend für die Klage war vor allem die Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2011, als er sie auf dem Küchentisch vergewaltigte und mit einem Messer bedrohte.
Uneinsichtiger Macho?
Zu den Angriffen auf ihre Tochter wollte die Mutter aus Scham nichts sagen. Staatsanwältin Colette Steil wollte, dass die Zeugin die Aussage ihres Ex-Partners bestätigt, ihre Tochter sei besser im Bett als die Mutter. Bei ihrer ersten Vernehmung hatte die Mutter diese Aussage als Angeberei abgetan.
Die Verteidigung präsentierte einen «Entlastungszeugen». Er sagte nichts Negatives über die Beziehung des Angeklagten mit seiner Freundin und deren Tochter aus. Der Zeuge lebt erst seit zwei Jahren im Land und war nur selten im Haus des Angeklagten zu Gast.
Drohungen aus dem Gefängnis?
Me Charles Steichen sprach als Nebenkläger der mutmaßlichen Opfer von einem «weiten Feld der Gewalt», die vom Angeklagten noch mit Briefen aus dem Gefängnis weitergeführt wird. Er forderte jeweils 20.000 Euro Schadenersatz für seine Klienten.
Der Angeklagte leugnete vor den Richtern alle Vorwürfe und gab an, dass alle mit seiner Stieftochter ausgetauschten Zärtlichkeiten auf ihre Initiative geschehen seien. Zu den Vorwürfen der Vergewaltigung sagte der Angeklagte, er habe seine plötzlich auftauchende Stieftochter gefragt, ob sie den Platz ihrer Mutter einnehmen wolle, worauf sie wütend das Zimmer verließ.
Freispruch oder mildernde Umstände
Die Verteidigung führte das gespannte Verhältnis zwischen dem Angeklagten und den zwei Frauen auf Differenzen bei der Erziehung der Tochter zurück. Me Reibel forderte logischerweise einen Freispruch. Im Falle einer Verurteilung bat er um mildernde Umstände.
Staatsanwältin Colette Steil ging auf die Schwäche und Abhängigkeit der beiden Frauen ein, die nicht nur unter der gewalttätigen, sondern auch unter der finanziellen Fuchtel eines aggressiven Mannes mit machistischen Neigungen standen. Erschwerend erwähnte sie den Bericht des von der Verteidigung geforderten psychiatrischen Gegenexperten. Darin brüstete sich der Angeklagte regelrecht damit, er habe regelmäßig einvernehmlichen Sex mit seiner Stieftochter gehabt. Die Staatsanwaltschaft forderte 12 Jahre Haft ohne Bewährung für den Beschuldigten, der sich in seinem Schusswort für die Taten entschuldigte, die er nur Minuten vorher geleugnet hatte. Das Urteil wird am 5. Juli ergehen.
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