Der Durchsuchungsbeschluss gegen Kim Dotcom sei zu allgemein gehalten gewesen und damit ungültig, urteilte eine Richterin. Außerdem hätte das US-amerikanische FBI keine Kopien von Dotcoms Computerdaten außer Landes schaffen dürfen.
Unklar war zunächst, welche Konsequenzen das Urteil für das Auslieferungsverfahren hat. Die USA werfen dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer Copyright-Verletzungen im großen Stil vor. Die Plattform Megaupload habe den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den Copyrightbesitzern einen Schaden in Höhe von einer halben Milliarde Dollar eingebracht. Die Plattform wurde vom Netz genommen.
Auf Antrag der US-Behörden durchsuchte die neuseeländische Polizei im Januar das Anwesen von Kim Dotcom und beschlagnahmte mögliches Beweismaterial. Dotcom war zunächst festgenommen worden, wurde aber gegen Kaution freigelassen. Die Anhörungen zum Auslieferungsantrag an die USA sind für August geplant.
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