Kranke oder verletzte Patienten aus Belgien können nun mit einem Luxemburger Krankenwagen oder mit dem Samu zum nächstliegenden Krankenhaus transportiert werden. Dasselbe gilt für belgische Ambulanzen und den belgischen SMUR für Luxemburger Patienten. Die Vereinbarung soll zu einer besseren Betreuung von Patienten im belgisch-luxemburgischen Grenzraum beitragen. Die Vereinbarung trafen die Benelux-Minister. Eine ähnliche Absprache besteht bereits zwischen Belgien und den Niederlanden.
In der Vergangenheit mussten Patienten in Belgien an der Luxemburger Grenze oftmals lange auf einen Krankenwagen warten, obwohl er mit einer Luxemburger Ambulanz schneller ins Krankenhaus hätte transportiert werden können, so die Begründung der Benelux-Minister. In Zukunft werden für diese Fälle die Notrufzentralen des jeweiligen Landes entscheiden, welchen Krankenwagen aus welchem Land sie zum Verletzten oder Kranken entsenden.
Diese Zusammenarbeit betrifft medizinische Notfälle etwa bei einem Unfall, bei denen der Samu für Luxemburg bzw. der SMUR in Belgien eingesetzt wird. Die Unkosten werden vom Land getragen, in denen der Transport erfolgte. Die medizinische Begleitung darf im Nachbarland nur jene medinischen Akten ausführen, zu denen sie in ihrem Land befugt ist, so die Vereinbarung.
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