Am Mittwoch will die EU-Kommission Luxemburg ein Ultimatum setzten. Sollte das Land die zum Jahreswechsel erfolgte Reduzierung der Mehrwertsteuersätze für E-Books nicht binnen vier Wochen zurücknehmen, werde ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Das schreibt das französische Wirtschaftsblatt «Livres Hebdo».
Brüssel verweist dabei auf Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Steuersätze. Anbieter wie Amazon oder Apple-Bookstore betreiben ihr Europageschäft von Luxemburg aus. Hier liegt der Mehrwertsteuersatz für E-Books bei drei Prozent, in Deutschland sind es 19 Prozent. Auch Frankreich ist im Visier der EU-Kommission. Bei unserem Nachbarn liegt die Mehrwehrtsteuer bei einem elektronischen Buch derzeit bei sieben Prozent.
Juristische Grauzone
Luxemburg und Frankreich berufen sich bei ihren Steuerregelungen auf eine EU-Richtlinie. Demnach dürfen Länder für bestimmte Güter eine ermäßigte Mehrwertsteuer verlangen. Dabei geht es um eine juristische Grauzone und wird als «Lieferung von Büchern» definiert. In Brüssel streitet man derzeit darüber, ob auch E-Books darunterfallen. Die EU-Kommission ist da anderer Meinung.
Ob es zu einem Verfahren kommt, ist unklar. Anfang 2015 ist eh Schluss mit den Steuervorteilen. Dann soll sich die Besteuerung der E-Book-Verkäufe ohnehin danach richten, welcher Steuersatz im Land des Käufers, statt Verkäufers, herrscht.
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