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Gefängnisarzt soll 6 Monate hinter Gitter

Gefängnisarzt soll 6 Monate hinter Gitter

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Am Dienstag wurde der Prozess gegen den Gefängnisarzt weitergeführt, der sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Der Staatsanwalt forderte eine Haftsrafe von sechs Monaten. Das Urteil wird am 10. Januar gefällt.

Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen den 59-jährigen Gefängnisarzt wurde am Dienstag weitergeführt. Die Fakten gehen auf den 4. September 2005 zurück, als ein 22-jähriger Häftling in der Schrassiger Strafanstalt an einer Überdosis Methadon starb.

Dem Arzt wird vorgeworfen, es an Sorgfalt fehlen gelassen zu haben, da er im Vorfeld nicht festgestellt hatte, ob der Patient überhaupt heroinsüchtig war. Ein anderer Arzt, der ebenfalls angeklagt war, weil er dem Opfer weiter Methadon verschrieben hatte, ging in Berufung und wurde von der Chambre de Conseil aus der Prozedur genommen.

Freispruch gefordert

Am Anfang der Sitzung am Dienstag forderte die Verteidigerin den Freispruch für ihren Mandanten. Ihr bleibe keine andere Möglichkeit, weil der zweite Arzt, der im Grunde für die weitere Therapie verantwortlich war, nicht vor Gericht steht. Außerdem sei der Tod auf eine weitaus höhere Dosis zurückzuführen, als die verschriebene.

Der Staatsanwalt warf dem Beschuldigten eine gewisse Leichtsinnigkeit bei der Behandlung der Häftlinge mit der Ersatzdroge Methadon vor. Das Opfer wurde 2005 wegen Diebstahl und mit einem Alkoholproblem in Schrassig eingeliefert. Nie war die Rede von einer Drogenabhängigkeit.

Todesursache Methadon

Todesursache waren 200 Milligramm Methadon, was einer Dosis entspricht, die zwar einen Nichtdrogierten aber nicht unbedingt einen an die Substanzen gewöhnten Menschen umbringt. Es kann sich laut Staatsanwalt also nur um die gebunkerte Menge an Methadon handeln, die von den beiden Gefängnisärzten verschrieben wurde, ohne einen Urintest gemacht zu haben.

Doch auch die Fehler des Opfers trugen zu dessen Tod bei. So hatte er den Arzt belogen und sich nicht an das Rezept gehalten, obwohl auch dieses Rezept einen kausalen Zusammenhang mit dem Tod des Patienten hat.

Der Staatsanwalt forderte denn auch eine Haftsrafe von sechs Monaten, wobei er sich einer integralen Bewährungsstrafe nicht verweigern würde. Ein Strafantrag, den die Verteidigerin in ihrer Replik als absurd ablehnte, allein schon weil der zweite Arzt nicht vor Gericht stand und ihr Mandant so die Rolle als Bauernopfer übernehmen soll. Das Urteil wird am 10. Januar 2013 gesprochen.