Der französische Staatsbürger David S. soll im Februar und Dezember 1999 die Sparkasse in Rodange gleich zweimal überfallen haben. Beim zweiten Mal wurde der Kassierer der Sparkasse samt seiner Familie als Geiseln genommen. Gestohlen wurden insgesamt rund 15 Millionen Luxemburger Franken. Vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg war der 43jährige vermeintliche Täter zu 20 Jahren fester Haft verurteilt worden. Der Mann war durch DNA-Spuren überführt worden, hatte jedoch die Taten stets abgestritten.
Der Angeklagte saß bereits wegen eines bewaffneten Überfalls auf einen Geldtransporter hierzulande in Untersuchungshaft. Im März 2003 gelang ihm die Flucht, ging jedoch den französischen Behörden ins Netz und wurde vor dem Assisenhof in Nancy zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Mann ging gegen das Luxemburger Urteil in Berufung und musste sich am Dienstag vor den Richtern in zweiter Instanz erklären.
Während der Beschuldigte sichtlich schwer atmend in der Anklagebox Platz genommen hatte, stellte sein Anwalt im Rahmen der europäischen Menschenrechte die Unparteilichkeit der Richter der ersten Instanz in Frage und zweifelte auch die Ermittlungen an, und hier vor allem, weil die drei Affären miteinander verknüpft wurden.
Anwalt fordert Annullierung der Urteile
Er forderte nicht weniger als die Annullierung aller bisher gegen seinen Mandanten ergangenen Urteile und sprach den Wunsch aus, mehrere Zeugen hören zu wollen, deren Aussagen in der Motivierung des ersten Urteils keinen Platz fanden. Unter anderem wollte er auch den Zeugen hören, der seinem Mandanten ein Alibi bescheinigte. Und auch wenn das in Berufung nicht üblich ist, wollte er den Prozess neu aufrollen und auch die DNA-Experten nochmals hören.
Gegen dieses Vorhaben wehrte sich die Generalstaatsanwältin, die bedauerte, dass die Verteidigung kein konkretes und schriftliches Beispiel einer lückenhaften Ermittlung vorlegen konnte. Auch könne sie dem Antrag nicht stattgeben, da es sich teilweise um Ermittlungen in Belgien handelte. Ausserdem habe die Verteidigung während der langen Prozedurdauer alle Möglichkeiten gehabt, die sie nun einklagt.
DNA-Manipulation?
In seiner Replik bemühte der Anwalt erneut die etwas abgegriffene These, jemand habe die DNA seines Mandanten ohne dessen Zutun benutzt, um ihn zu belasten. Er forderte die Berufungsrichter auf, ein Zwischenurteil zu seinen Argumenten zu fällen. Das Gericht zog sich zurück und kam zum Schluss, die Prozedur fortzusetzen.
Es war dann am Angeklagten selbst, ohne weitere Atembeschwerden im Zeugenstand das von seiner damaligen Freundin gelieferte Alibi zu verteidigen und die DNA-Proben in Frage zu stellen. Auch die schon von seinem Anwalt angesprochene These des Missbrauchs seines genetischen Fingerabdrucks durch die Täter konnte er, wie schon in erster Instanz, nicht belegen.
Nachdem sie diese abenteuerliche These mit unumstossbaren Elementen der Ermittlungen widerlegt hatte, ging die Generalstaatsanwältin in ihrem Strafantrag auf die eindeutig kriminelle Vergangenheit des Angeklagten und die Spätfolgen des entführten Familienvaters ein. Sie forderte denn auch die vorgesehene Maximalstrafe von 25 Jahren fester Haft. Das Urteil in zweiter Instanz fällt am 19. Februar 2013.
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